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CSU-Politiker dürfen Millionen aus Maskendeals behalten

Veröffentlicht von PSM.Media

BGH sieht in den umstrittenen Maskendeals der CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein keine Bestechung

Sauter und sein damaliger Parteifreund Georg Nüßlein haben mit ihren Maskendeals nach Entscheidung des Bundesgerichtshof die Merkmale für den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfüllt

Riesige Provision: Nun folgt der Freibrief

Die Optik war mehr als schief: Die beiden CSU-Politiker verdienten sich mit der “Pandemie” eine goldene Nase. Die Münchener Generalstaatsanwaltschaft hatte bei Sauter satte 1,24 Mio. Euro beschlagnahmt, bei Nüßlein immerhin noch 660.000 Euro. Eine Corona-Hand wusch die andere und der Alpen-Rubel rollte. Und wie: Infolge eines Deals mit chinesischen Masken verkaufte eine hessische Textilfirma mutmaßlich mithilfe der beiden Abgeordneten um etwa 60 Mio. Euro Masken an staatliche Abnehmer.

Halle. Diese Freisprüche lassen sich nun nicht mehr korrigieren. Denn im Rechtsstaat kann nur bestraft werden, was schon vor der Tat strafbar war. Aber wenn die Politik mit der nun festgestellten Rechtslage nicht zufrieden ist, dann kann der Bundestag jederzeit das Strafgesetzbuch verschärfen. Und das ist auch nötig.

Bisher war der Begriff der Abgeordnetenbestechung so eng wie möglich definiert. Die Justiz sollte sich möglichst nicht in die Politik einmischen. Doch die Maskendeals haben gezeigt, dass es für das Ansehen der Demokratie noch viel schädlicher ist, wenn sich Mandatsträger dafür bezahlen lassen, dass sie ihren Einfluss für Geschäfte anderer nutzen.

 

Mitteldeutsche Zeitung/PSM.Media, Foto: Systembild für Maskendeals © IStock