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Gericht bestätigt Berufsverbot gegen ungeimpften Zahnarzt

Veröffentlicht von PSM.Media

Erneut haben deutsche Richter ein Berufsverbot gegen einen impfkritischen Mediziner verhängt

Ein nicht gegen Corona geimpfter Zahnarzt aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim darf vorerst keine Patienten behandeln. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies einen Eilantrag des Mannes zurück.

Grafschaft Bentheim. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Mann als Zahnarzt regelmäßig in unmittelbarem Kontakt zu den Mund- und Nasenöffnungen seiner Patienten stehe. Dadurch seien sowohl das Infektionsrisiko für den Mediziner als auch das Übertragungsrisiko für Patienten erheblich erhöht, behaupteten die Richter.  Wer in Heil- und Pflegeberufen arbeite, trage eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Patienten, hieß es weiter.

Man fragt sich bei solchen Begründungen, was die so urteilenden Juristen eigentlich glauben, wie Ärzte vor dem Jahr 2020 behandelt haben und wieso damals nie faktische Impfzwänge existierten wegen aller erdenklichen hypothetischen Gesundheitsrisiken, die es auch damals schon gab (und zwar weitaus gravierender als Corona). Eben hierin zeigt sich das Ausmaß der kollektiven Psychose, die sogar die Rechtsprechung anscheinend fest im Griff hält.

Selektive Expertenmeinungen

Der Zahnarzt hielt dem entgegen, dass sein Berufszweig grundsätzlich von der Nachweispflicht ausgenommen sei. Zudem gebe es bislang keinen nach dem Arzneimittelgesetz zulässigen Impfstoff gegen das Coronavirus. Dies wies die – offensichtlich aus selektiven Mainstream-Quellen „fundiert“ informierte – Kammer natürlich vehement zurück. Auch für Dentisten, „belehrten” die Richter den Kläger, gelte die Nachweispflicht, die Impfstoffe seien „international von Experten anerkannt”. Welche Experten das sein sollen, führte das Gericht nicht aus, respektive es nahm die Tatsache, dass es auch internationale Experten gibt, die die Impfstoffe nicht anerkennen, wie üblich nicht zur Kenntnis.

Stattdessen hielt es dem Landkreis zugute, den Eingriff in die Berufsfreiheit des Mediziners gegen die staatlichen Verpflichtung zum öffentlichen Gesundheitsschutz und dem Schutz verletzlicher Personen „angemessen abgewogen” zu haben. Das Berufsverbot war verhängt worden, nachdem der Mann bis zum 15. März keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von zwei Wochen kann der Arzt dagegen vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen.

Dass die „Freiheit der Berufsausübung” im besten Deutschland aller Zeiten seit dem Corona-Hexensabatt nicht mehr viel wert ist, mussten in den letzten zwei Jahren zahllose Wissenschaftler, Ärzte, Angestellte und auch Journalisten bitter am eigenen Leib erfahren, die wegen ihrer kritischen Haltung oder Impfskepsis ihre Arbeit verloren oder weggemobbt wurden. Mit dem Osnabrücker Urteil beweist die deutsche Justiz einmal mehr, dass sie nicht gewillt ist, die mittlerweile immer größer werdende Zahl der Opfer von Nebenwirkungen der Corona-Impfungen anzuerkennen.

Impfnebenwirkungen völlig ausgeblendet

Der Leiter der eigens zu deren Behandlung eingerichteten Ambulanz an der Marburger Uniklinik, Professor Bernhard Schieffer, schätzt deren Zahl auf 20.000 bis 30.000 – wobei die Hausärzte sich jedoch kaum trauen, die entsprechenden Fälle zu melden, weil sie befürchten müssen, als „Corona-Leugner“ oder ähnliches verunglimpft zu werden, den riesigen bürokratischen Aufwand scheuen und wohl auch damit rechnen müssen, selbst vor Gericht zu landen.

Selbst Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte kürzlich zugegeben, wenn wohl auch unabsichtlich, man wisse, „dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen gegen die Infektion.“ Die regierungstreuen Richter fichten dies allerdings nicht an. Im Mai war der Passauer Gynäkologe Ronald Weiklzu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung, der Zahlung von 50.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen und dem Verbot des Ausstellens von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht verurteilt worden.

Das Gericht ihm hatte ihm vorgeworfen, die von ihm ausgestellten Bescheinigungen seien unrichtig gewesen seien, da er keine persönlichen Untersuchungen durchgeführt hätte. Weikl kommentierte das Urteil: „Ich habe das gemacht, was von einem Arzt zu verlangen ist. Und ich bleibe dabei: Die wissenschaftliche Faktenlage spricht gegen die Maskenpflicht.” Das Berufsverbot sei „lächerlich“. Auch hier folgten die Richter blind den Regierungsvorgaben.

 

WB/PSM, Foto: Gericht bestätigt Berufsverbot gegen ungeimpften Zahnarzt (C) IStock

Ein Kommentar

  1. Das ist ja ganz klar ein Berufsverbot gegen jeden, der/die sich nicht impfen lassen möchte. Selbst wenn diese Person gar nicht CORONAKRANK ist. Ein völlig unwirkliches Urteil. Dann sollte man die Impfpflicht doch GESETZLICH einführen und damit JEDEN Bürger zwingen, sich impfen zu lassen. D, die mglich sind–bis hin zu Europäischen Gerichtshof.abei gibt es von Fachleuten auch ganz ANDERE Aussagen dazu.
    Hoffentlich geht dieser Arzt durch alle Instutionen–bis hin zum EU-Gerichtshof.
    Heinz

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