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Führerschein ab 16 – Politiker fordern Senkung der Altersgrenze

Veröffentlicht von PSM.Media

Führerschein ab 16: Noch ein Jahr früher ans Steuer: Sinnvoll oder unverantwortlich?

Die neue Bundesregierung plant, die Altersgrenze für den Erwerb des PKW-Führerscheins von bisher 17 auf 16 Jahre zu senken.

Berlin. Der Führerscheinerwerb in Deutschland soll mithilfe von begleitendem Verfahren schon ein Jahr früher möglich werden.

Seit längerer Zeit ist es in Deutschland für Jugendliche möglich, den Führerschein vor dem 18. Lebensjahr zu machen und gemeinsam mit Begleitpersonen auf dem Beifahrersitz auf den Straßen unterwegs zu sein. Wie sinnvoll ist es, das Alter für das begleitete Fahren auf 16 Jahre herunterzustufen?

Der ADAC hat dazu etwa festgestellt, dass nach wie vor jüngere Fahrer und Fahrerinnen zwischen 18 und 24 Jahren im Verhältnis zu älteren Menschen die meisten Unfälle verursachen, was an sich aber kein Novum darstellt. Andererseits sei die Zahl der verunglückten jugendlichen Fahrer*innen seit Jahren deutlich gesunken, so der ADAC.

Dazu kommt, dass sich das begleitete Fahren in der Vergangenheit tatsächlich bewährt hat. Sicher kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass Jugendliche eher riskanter unterwegs sind und viele Risiken noch nicht so gut einschätzen können wie routinierte Fahrer und Fahrerinnen. Gerade deshalb ist das begleitende Fahren eine gute Möglichkeit, hier helfend einzugreifen und zu vorausschauendem und rücksichtsvollem Fahren anzuleiten. Und wenn Mama und Papa nebendran sitzen, dann werden Töchterchen und Söhnchen sich bestimmt nicht wie Verkehrsrowdys benehmen. Ein sorgsamer Umgang mit dem elterlichen Fahrzeug darf außerdem vorausgesetzt werden. In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick in die USA, wo diese Art des Führerscheinerwerbs zumindest teilweise schon seit Jahrzehnten praktiziert wird. Ein vollgültiger Führerschein kann in mehreren Bundesstaaten bereits ab 16 Jahren erworben werden, das begleitende Fahren ist in einigen Staaten sogar mit 14 Jahren möglich.

Allerdings ist der Weg zum Führerschein mit 16 noch ein weiter: Die Altersgrenze von 17 Jahren ist nämlich auf europäischer Ebene in der Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) geregelt. Damit eine entsprechende Absenkung der Altersgrenze zustande kommt, müsste also ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer, Landes- und Bundesebene gegeben sein.

Welche Voraussetzungen für das Fahren ab 16 gelten

Das begleitende Fahren ab 17 hat sich jetzt immerhin schon seit einigen Jahren auch in Deutschland bewährt. Die Zahl der Fahrten unter Alkoholeinfluss ist im Vergleich zu anderen Fahranfängern nur halb so hoch. Auch Verkehrsverstöße und Unfälle kommen bei Führerscheinneulingen mit vorherigem begleitetem Fahren im Verhältnis seltener vor.

Doch welche Anforderungen werden eigentlich an die Begleitpersonen gestellt? Müssen dies immer die Eltern sein? Nein, die Eltern müssen nicht notwendigerweise mitfahren, es reicht ein Erwachsener. Dieser muss jedoch mindestens 30 Jahre alt sein und bereits fünf Jahre lang unterbrechungsfrei einen Führerschein der Klasse B oder 3 besitzen. Auch sollte diese Person nicht über ein umfangreiches Punktekonto in der Flensburger Verkehrssünderkartei verfügen: Nur ein Punkt wird höchstens toleriert, wenn man sich bei der Führerscheinstelle als Begleitperson registrieren lassen möchte.

Die Anzahl der mitfahrenden Begleitpersonen ist zwar grundsätzlich unbegrenzt, allerdings ist es vermutlich weniger sinnvoll, wenn auf den Fahranfänger oder die Fahranfängerin gleich mehrere Leute einreden und – wenn auch in wohlmeinender Absicht – Ratschläge zum aktuellen Verkehrsgeschehen erteilen. Wichtig ist jedoch, dass es sich um eine Person handelt, die ruhig und mit viel Verständnis die ersten Fahrten in diesen jungen Jahren begleitet.

 

Bussgeldkatalog/PSM.Media, Foto: Führerschein ab 16 (C) IStock