EU besteht auf Gasumlagen-Steuer

EU besteht auf Gasumlagen-Steuer

Veröffentlicht von PSM.Media

EU lehnt Mehrwertsteuer-Ausnahme für Gasumlage ab

Bürger│innen werden zur Kasse gebeten

Berlin. Auf die Gasumlage für deutsche Kunden muss der EU-Kommission zufolge die Mehrwertsteuer erhoben werden.. Am Donnerstag verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen auf 7 Prozent – weil dieser ermäßigte Mehrwertsteuersatz konform mit EU-Regularien ist. Das ist das einzige, was Deutschland selbst in Zeiten der größten Krise interessiert: Europäisches Recht nicht zu verletzen. Von Souveränität und nationaler Selbstbestimmung kann inzwischen überhaupt keine Rede mehr sein.

Dies hatte gerade wieder die öffentliche Selbstdemütigung ans Licht gebracht, die Christian Lindner vergangene Woche mit seinem auf Englisch verfassten Bettelbrief an die EU-Kommission vollzogen hatte: Geradezu hündisch-unterwürfig bettelte der deutsche Finanzminister da um die Genehmigung, die Mehrwertsteuer komplett senken zu dürfen.

Dabei hätte in einer solchen Krise wie der jetzigen – wenn diese auch überhaupt nur durch die Russland-Sanktionen und damit die eigene Gesinnungspolitik ausgelöst wurde – einfach gehandelt werden können und müssen, statt dass Deutschland sich in Brüssel zuerst noch das gnädige Plazet abholt; denn nirgendwo ist die Belastung der Bürger durch die Gaspreisexplosion so exorbitant hoch wie im einseitig abhängigen Deutschland.

EU-Recht statt legitime nationale Interessenentscheidung

Und nirgendwo sonst kommt auf diese Steigerung der Marktpreise noch „Gasumlage“ hinzu, mit eine schamlose Uniper-Industrie-Rettungsaktion politisch verbrämt wird.

Statt also pragmatisch zu handeln und so Fakten zu schaffen, hatte Lindner in seinem Schreiben ab EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni untertänig um Erlaubnis gebeten, auf die Mehrwertsteuer für die Gasumlage verzichten zu dürfen, die die Regierung den Bürgern zumutet. „Die Mehrwertsteuer auf von der Regierung verhängte Abgaben treibt die Preise nach oben und stößt auf zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung, besonders jetzt in der außergewöhnlichen Situation“, heißt es darin.

Deshalb solle man darauf verzichten. Unabhängig davon werde Deutschland eine Ausnahme nach Artikel 395 der Mehrwertsteuerrichtlinie beantragen. „Ich würde die Kommission in dieser frühen Phase gerne bitten, den Antrag Deutschlands wohlwollend zu prüfen“, so Linder. Er hatte auch an Gentiloni appelliert, sein Initiativrecht zu nutzen, um EU-Recht zu ändern und den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, vorübergehend keine Mehrwertsteuer bei Energieabgaben erheben zu müssen.

Sieben statt möglichen fünf Prozent

Erwartungsgemäß entsprachen die Brüsseler EU-Gutsherren dem Anliegen natürlich: Am Dienstag teilte ein Kommissionssprecher brüsk mit: „Es gibt keine Möglichkeit für eine Ausnahme bei dieser Art von Abgabe.“ Großzügig gab er aber auch bekannt, man sei in Kontakt mi der Bundesregierung, „um Lösungen zu finden, die den Verbrauchern nutzen und den gleichen Effekt für sie hätten.“

Nachdem Lindner nun abgeblitzt ist, beißt Berlin wieder einmal die Lippen zusammen und fügt sich. Zum Zeitgewinn behauptete Lindners Finanzministerium gestern, bislang kein offizielles Schreiben aus Brüssel erhalten zu haben, und betonte erneut, zusätzliche Belastungen für die Bürger vermeiden zu wollen. Man wolle durch die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage keine Mehreinnahmen erzielen. Man prüfe verschiedene denkbare Möglichkeiten, die ebenfalls „europarechtlich geprüft” werden müssten. Dazu sei man mit der EU-Kommission im Gespräch.

Als Resultat folgt nun die Festlegung einer Senkung der Mehrwertsteuer auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent für die Geltungsdauer der Gasumlage, also bis 2024. Bundeskanzler Olaf Scholz betonte, es sei „die Haltung der Bundesregierung, dass wir nicht aus den zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen zusätzliche Einnahmen für den Staat machen wollen, die beim Staat verbleiben.“ Das ist insofern bemerkenswert, als es im Einklang mit der EU rechtlich möglich gewesen wäre, die Mehrwertsteuer sogar auf fünf Prozent zu senken; die käme dem ursprünglichen Ziel einer völligen Mehrwertsteuerbefreiung näher als die nun beschlossenen sieben Prozent.

Taktische Berechnungen?

Kalkulierte die deutsche Bundesregierung etwa von vornherein damit, die EU als Ausrede dafür zu nutzen, um doch noch möglichst Steuerreibach mit der Gasumlage machen zu können? Ausgehend von der am Montag dieser Woche verkündeten Höhe der Gasumlage bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde (ohne Mehrwertsteuer) hätte die volle Mehrwertsteuer kämen nochmals 0,46 Cent bedeutet, nun sind es rund 0,18 Cent. Vorausgesetzt, die Unternehmen geben die Senkung auch komplett weiter.

Auch mit den nun beschlossenen 7 Prozent Mehrwertsteuer werden zu den Hauptbetroffenen der Umlage nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit und des Deutsche Städtetags vor allem Rentner und Geringverdiener gehören – während der Staat für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger den größten Teil der steigenden Energiekosten übernimmt.

Hans Maier, Direktor des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen, erklärte, die „größte Problemgruppe“ seien „die Menschen, die kein Wohngeld oder keine Sozialhilfe empfangen, zum Beispiel Rentner.“ Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), sagte:  „Jeder dritte Haushalt in Deutschland hat kein nennenswertes Erspartes, auf das er in diesen Krisenzeiten zurückgreifen kann, um die höheren Kosten für das Heizen oder die Lebensmittel abzudecken.“  Unter diesen Umständen macht auch eine reduzierte Mehrwertsteuer keinen großen Unterschied mehr.

 

DPA/Spiegel/Handelsblatt/WB/PSM, Foto: Systembild (C) IStock