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Prozess gegen Frankfurts OB Feldmann

Veröffentlicht von PSM.Media

Peter Feldmann muss sich wegen Vorteilsannahme vor Gericht verantworten

Frankfurt. Nun ist es tatsächlich so gekommen: Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann muss sich vor Gericht verantworten. Für den 64-Jährigen eine Gelegenheit, sich von allen Vorwürfen reinzuwaschen?

Die Liste seiner Verfehlungen und Peinlichkeiten ist lang, was wohl einer fatalen Mischung aus Narzissmus und mangelnder Selbstreflexion geschuldet ist. So weit, so schlimm. Inwieweit die Staatsanwaltschaft dem SPD-Politiker aber zweifelsfrei nachweisen kann, dass er sich von der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt mit mehreren Gefallen hat “kaufen” lassen, ist nach dem ersten Prozesstag völlig offen.

Dass es zu einer Haftstrafe – bis zu drei Jahre sieht das Gesetz für Vorteilsannahme im Amt vor – kommt, glaubt wohl kaum einer. Auch eine Geldstrafe ist denkbar, ebenso aber die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld oder gar ein Freispruch.

Ob das Gericht für den – zumindest politisch – wichtigsten Frankfurter Prozess ganz bewusst einen so winzigen Verhandlungssaal gewählt hat, um die Bedeutung des Verfahrens herunterzuspielen und so Vorwürfe zu kontern, die Causa Feldmann sei zuvor “aufgebauscht” worden, ist Kaffeesatzleserei. Die Beweisaufnahme, vor allem die Vernehmung der Zeugen, darunter ehemalige Awo-Funktionäre und auch hochrangige Mitarbeiter der Stadtverwaltung, muss nun zeigen, wie beleg- und belastbar die Vorwürfe sind.

Es könnte durchaus sein, dass Feldmann juristisch noch mal ungeschoren davonkommt. Ob ihm dies auch in politischer Hinsicht gelingt, liegt in den Händen der Frankfurter Bürgerschaft, die ihn am 6. November abwählen kann.

 

Allgemeine Zeitung Mainz, Foto: Frankfurt Oberbürgermeister Peter Feldmann © Frankfurt am Main/ Frank Widmann