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ARD gegen AUF1

Veröffentlicht von PSM.Media

Markenrechtsstreit: ARD gegen den kritischen TV-Sender AUF1

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen, die ARD, möchte AUF1 die weitere Ausstrahlung gerichtlich untersagen

Mainz. 72 Seiten dick ist das Anwaltsschreiben, das dieser Tage beim kritischen TV-Sender AUF1 eingetrudelt ist. Absender: ARD, das Erste Deutsche Fernsehen. Mühen und Kosten sind der ARD egal, schließlich kassiert man dort Milliarden an Zwangsgebühren. Im Jahr 2021 waren es für ARD und ZDF gemeinsam satte 8,42 Milliarden. Mit diesem finanziellen Hintergrund gehen die Schwergewichte ohne Rücksicht auf Unkosten gegen die spenden basierten alternativen Medien los.

Im Schriftsatz vertreten die Anwälte der ARD die Auffassung, dass der Sender „AUF1“ das Logo und die Marke von der ARD abgekupfert hätte. Bei AUF1 weist man die Vorwürfe empört von sich. Zu Kopfschütteln führen darüber hinaus Aussagen wie: AUF1 wolle „von der Anziehungskraft, dem Image und guten Ruf sowie dem hohen Ansehen der ARD profitieren.“

Dabei könnte der Unterschied nicht größer sein! Alternative Medien wurden ja gerade deshalb gegründet, um eine erkennbare Alternative zu den Systemmedien zu sein, um der Lügenpresse Paroli zu bieten, um die Einheitsfront des Establishments zu durchbrechen.

Fazit: Das System hat spätestens mit Ende 2022 panische Angst vor den starken und agilen „Alternativen Medien“, da diese neuen Mitbewerber am Medienmarkt die alte Geschlossenheit der System-Medien brechen.

Mit dem Rechtsstreit vor dem österreichischen Patentamt „ARD gegen AUF1“ hat der Streit um die Medien-Revolution eine neue Dimension angenommen. Die alte Macht versucht mit Zähnen und Klauen die alte Vorherrschaft zu verteidigen. Aktuell eben über den Umweg des „Markenrechts“.

Damit gestehen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten aber eines ein: Sie müssen alle Register ziehen, um die aufstrebenden neuen, alternativen Medien aufzuhalten! Denn ihre Glaubwürdigkeit ist im Keller und die Seher laufen tagtäglich zu den alternativen Medien über.

 

WB, Foto: Systembild für öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im TV © IStock

Ein Kommentar

  1. Das blaue Logo der 1, das in einem blauen Kreis liegt, sieht dem Logo von AUF1 tatsächlich zum Verwechseln ähnlich. Man muss kein Hellseher sein, um sich ausrechnen zu können, dass ein solcher Rechtsstreit mit der ARD nur zum Scheitern verurteilt sein kann.
    Es ist widersprüchlich, wenn nun behauptet wird, dass AUF1 nicht von der Anziehungskraft der ARD profitieren wolle, aber andererseits nicht den Schritt setzen will, dass Logo so abzuändern, dass es garantiert von niemandem mehr verwechselt werden kann.
    Ein Rechtsstreit hätten einen Imageverlust für AUF1 zur Folge. Auch für den Zuseher ist es einfacher, wenn es nur einen Sender mit einer blauen 1 im blauen Kreis gibt. Er hat bisher auf der Fernsteuerung Taste 1 die ARD abgespeichert. Es wäre hilfreich, wenn AUF-1 eine andere Nummer hätte, die von keinem anderen Sender wie ZDF und Bayern 3 verwendet wird.
    Die Argumentation im Beitrag ist falsch. Denn hier geht es nicht um einen Rechtsstreit, um eine Vorherrschaft zu verteidigen. Auch auf einem Fußballsplatz würde es kein Schiedsrichter erlauben, dass bleide Mannschaften mit blau-weißen Trikots auflaufen. Es wäre unsportlich, hier auf seine Trikot-Farben zu bestehen. Wer seine Farben zuerst angemeldet hat, der hat ein Vorrecht erworben. Das Patentamt ist wie dieser Schiedsrichter.
    Warum das AUF-1 nicht einsehen will, bleibt rätselhaft.
    Was hat denn der Erhalt des Logos mit der Vorherrschaft auf dem Medienmarkt zu tun? Die Argumentation in diesem Artikel ist weit übertrieben.

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