Inflationsanpassung am dem 01. Januar 2023
Gleichmacherei statt Ungerechtigkeit beseitigen
Denn ein Mitte-50-Jähriger, der sein ganzes Leben gearbeitet und Steuern gezahlt hat, wird mit einem Mitte-20-Jährigen, der nach der Lehre in die Arbeitslosigkeit gegangen ist, gleichgestellt. Um dies zu vermeiden, hätte man das Bürgergeld staffeln müssen und auch die Höhe des Schonvermögens auf Arbeitsjahre angerechnet erhöhen müssen. Dann wäre man allerdings wieder bei Hartz IV gewesen. Denn vor 2005 konnten Arbeitslose bis zu 32 Monate lang 68 Prozent ihres Nettogehalts als Arbeitslosengeld beziehen. Anschließend standen ihnen – bis zur Rente – 58 Prozent als Arbeitslosenhilfe zu. Diese Regelung war insofern gerecht, als sich in der Höhe der Bezüge die bisherige Arbeitsleistung widerspiegelte. Dies war in gewisser Hinsicht gerecht, benachteiligte aber auch Personen, die jahrelang in prekär bezahlten Jobs gearbeitet hatten. Das Bürgergeld macht nun alle gleich, aber besser wird nichts.
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