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Sollen für Erbschaften höhere Freibeträge gelten?

Veröffentlicht von PSM.Media

Erbschaftssteuer – Schafft sie doch ab

Bundesfinanzminister Christian Lindner plädiert für höhere Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Berlin. An dem Grundübel ändern die Freibeträge nichts, und es ist bei der Erbschaftssteuer ebenso ein Ärgernis wie bei der Grundsteuer: die Schwierigkeit, Grund und Boden sowie Immobilien fair und gleich zu bewerten.

Betrachtet man den Aufwand, ist der Ertrag in Höhe von zehn Milliarden Euro, der allein den Ländern zugutekommt, überschaubar. Warum also nicht ganz auf die Steuer verzichten?

An jedem vererbten Grundstück, an jeder Immobilie, an jedem verbauten Stein und jedem Wasserhahn hat der Staat schon mitverdient.

Von der Einkommenssteuer ganz zu schweigen. Die Finanzämter wären froh über eine Entlastung. Doch die Umverteilungsideologie steht dem entgegen.

 

Straubinger Tagblatt, Foto: Systembild © IStock