Urlaubstage dürfen nicht mehr automatisch verfallen!

Urlaubstage dürfen nicht mehr automatisch verfallen!

Veröffentlicht von PSM.Media

Bundesarbeitsgericht legt Urlaubsgesetz neu aus

Erfurt. Urlaub verjährt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht automatisch nach drei Jahren. Das gilt, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigen nicht rechtzeitig auffordern, ihren Urlaub zu nehmen und sie vor einer drohenden Verjährung warnen, entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (9 AZR 266/20).

Das kann dazu führen, dass Resturlaub auch Jahre später noch genommen werden kann oder dass er Angestellten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden muss. Ausnahme: Der Arbeitgeber hat dafür gesorgt, dass Beschäftigte ihren Urlaub tatsächlich nehmen können.

Arbeitgeber müssen aktive Rolle spielen

Mit ihren Urteilen setzten die höchsten deutschen Arbeitsrichter Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von September um, demzufolge Arbeitgeber eine aktive Rolle spielen müssen und nicht zuschauen dürfen, wie Urlaubsansprüche erlöschen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, bleibe der Anspruch auf bezahlte Freizeit bestehen.

Zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen hatten sich bis in die höchsten Gerichtsinstanzen in Deutschland und Europa geklagt. Es ging unter anderem um 101 offene Urlaubstage aus mehreren Jahren sowie 14 Tage Resturlaub nach langwieriger Krankheit.

 

DPA, Foto: Systembild für Urlaub © IStock