Staatsangehörigkeitsrecht: Reform sieht Einbürgerung ohne Aufgabe anderer Staatsbürgerschaft vor
Berlin. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchte, soll nach einem Entwurf des Innenministeriums nicht mehr den Pass seines Heimatlandes abgeben müssen.
Diese Änderung soll dazu beitragen, die Einbürgerung zu erleichtern und zu vereinfachen. Bisher war es Voraussetzung, dass der Antragsteller den Pass seines Heimatlandes abgibt, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Der Entwurf sieht nun vor, dass der Antragsteller weiterhin in der Lage sein soll, den Pass seines Heimatlandes zu behalten, während er die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt. Dies soll insbesondere für jene Personen von Vorteil sein, die aus Gründen der familiären Bindungen, der beruflichen Perspektiven oder aus anderen wichtigen Gründen auf den Pass ihres Heimatlandes angewiesen sind. Die Änderung soll auch dazu beitragen, die Integration von Migranten in Deutschland zu fördern und ihnen mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Identität zu behalten. Der Entwurf.
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