Anwälte beantragen Haftprüfung für Querdenker-Gründer Ballweg
Eine Woche nach dem Oberlandesgericht hat auch das Amtsgericht Stuttgart entschieden, dass “Querdenker”-Gründer Michael Ballweg in Haft bleiben muss.
Stuttgart. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ballweg eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt und dass die Fluchtgefahr hoch ist. In der Anklage wurde vorgeworfen, dass er Veranstaltungen organisiert hatte, bei denen die Corona-Regeln massiv verletzt wurden und dass er sich gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aufgestellt hatte.
Ballweg hatte gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts bereits Berufung eingelegt und das Amtsgericht Stuttgart hat nun die Fortführung des Verfahrens an das Oberlandesgericht überwiesen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt Ballweg in Untersuchungshaft.
PSM.Media, Foto: Querdenker-Gründer Michael Ballweg © PSM.Media