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Bezahlte Botschaft von Regierungsvertreter an Journalisten

Veröffentlicht von PSM.Media

1,5 Millionen Euro für Journalisten – von Bundesregierung und Behörden bezahlt

Medien im Sold der Regierung: 200 Journalisten wurden fünf Jahre lang für 1,5 Millionen Euro gekauft. 120 Profiteure der Honorare arbeiteten für Öffentlich-Rechtliche wie ARD, ZDF, WDR, RBB.

Berlin. Eine parlamentarische Anfrage der AfD deckt das Ausmaß der Vergütung von Journalisten auf, die tausende Euro für Aufträge der Bundesregierung abkassieren. Im Fall öffentlich-rechtlicher Journalisten stellt sich die Frage nach deren Staatsferne neu. Über knapp 1,5 Millionen Euro beliefen sich die Aufträge für Moderationen, Texte, Lektorate, Fortbildungen, Vorträge und andere Veranstaltungen seit 2018, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/5822) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5437) hervorging.

Rund 875.000 EUR wurden an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezahlt, knapp 600.000 wurde unter Journalisten privater Medien verteilt. In den allermeisten Fällen wurden Journalisten für die Moderation öffentlicher Veranstaltungen angeheuert.

Journalisten auf der Lohnliste des Staates – ein pikantes Thema. Das muss nicht prinzipiell anrüchig sein. Bei einer Diskussionsrunde prominenter Entscheidungsträger einen professionellen Journalisten als Moderator zu verpflichten, kann durchaus sinnvoll sein. Problematisch wird die Sache jedoch dann, wenn solche Situationen systematisch werden. Und wenn sie öffentlich-rechtliche Journalisten betreffen, die nicht nur die eigene Staatsferne betonen, sondern auf denen besondere gesellschaftliche Aufmerksamkeit lastet – und die wiederholt solche Aufträge annehmen. Pro Auftrag flossen im Schnitt mehrere Tausend Euro Honorar, wobei die Honorare für Journalisten privater Medien im Schnitt geringer waren. In der Antwort der Bundesregierung wurden 200 Journalisten aufgeführt. Meist erhielten dieselben Journalisten mehrere Aufträge.

Die Antwort der Bundesregierung enthielt zudem den Hinweis, dass in der Aufstellung der Angaben nicht die Honorare enthalten seien, die der Bundesnachrichtendienst (BND) an Journalisten gezahlt habe. In der Begründung hieß es, dass diese Angaben aus Staatswohlgründen nicht erfolgen könne. Damit teilte die Bundesregierung jedoch indirekt mit, dass der BND in Form von Bezahlung Einfluss auf Journalisten nimmt.

Journalisten bleiben anonym – oder doch nicht?

Eine genaue Einordnung, welcher Journalist welchen Auftrag für die Regierung erledigt hat, ist auf Basis der Veröffentlichung nur bruchstückhaft möglich – wie im Fall der ehemaligen “Tagesschau”-Moderatorin Linda Zervakis. Die Journalistinnen und Journalisten sind in der Liste der Bundesregierung pseudonymisiert, also nicht unter Klarnamen aufgeführt, und die Geldbeträge werden für mehrere Veranstaltungen nur in Summe angegeben. So müssen sich die Behörden durchaus den Vorwurf gefallen lassen, sie wollten womöglich Details verschleiern. Die AfD-Fraktion drängt bislang erfolglos darauf, dass die Ministerien auch die Namen der Auftragnehmer veröffentlichen müssen.

Zervakis stand bereits im vergangenen Jahr in der Kritik, weil sie für eine Moderation einer Veranstaltung mit dem Bundeskanzler Geld genommen haben soll, ohne dies transparent zu machen.

Ein weiterer offener Punkt ist, dass mehrere Journalisten auch für mehrere Ministerien arbeiteten. So war: Journalistin 6 (MDR/ZDF) und Journalist 21 (Deutsche Welle) erhielten je 10 Aufträge in fünf Jahren. Journalist 9 (Phoenix/Deutsche Welle) kommt auf 9 Einträge, Journalist 47 (RBB) auf 6 Einträge, Journalist 20 (RBB) und Journalist 49 (ARD/ZDF) immerhin auf je 5 Einträge. Es gibt auch gewisse Muster. So erhielt Journalist 29 (ARD, WDR, SWR) über vier Jahre hinweg 6 Aufträge – alle beim Finanzministerium.

Rund 200 verschiedene Journalistennummern finden sich in der Liste. Bisher bekannter Spitzenreiter ist allerdings Journalist 53 von „FluxFM“. Für diese Stelle sind 15 Einträge verzeichnet. Die auch als „Freie Journalistin“ geführte Person hat im BMBF, BMWK und vor allem im BMEL Aufträge erhalten. In einem Fall ist die Journalistin auch für den RBB geführt. Ähnlich sieht es mit der freien Journalistin 61 aus. Bei ihr stellt das Entwicklungsministerium fest, dass nicht klar war, für wen sie im Arbeitszeitraum arbeitete.

 

PSM.Media/Auswertung der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung, Drucksache 20/5822 Foto: Systembild © IStock