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Michael Ballweg wird aus der Haft entlassen

Veröffentlicht von PSM.Media

Nach neun Monaten U-Haft – Querdenken-Initiator Ballweg könnte bald freikommen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Voraussetzungen für die Entlassung von „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg aus der Untersuchungshaft festgelegt.

Stuttgart-Stammheim. Nach neun langen Monaten U-Haft darf “Querdenken”-Gründer Michael Ballweg das Gefängnis in Stuttgart-Stammheim verlassen. Zuvor waren mehrere Beschwerden gegen die Untersuchungshaft ins Leere gelaufen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg mindestens 500 000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass manche Geldgeber damit einverstanden gewesen seien. Deshalb habe man Ballweg nicht wegen Betrugs, sondern nur wegen versuchten Betrugs angeklagt.

Ausschlaggebend für die doch überraschende Wendung in der Causa Ballweg war das Ergebnis des jüngsten Haftfortdauer-Prüfungsverfahren.

“Querdenken”-Gründer Michael Ballweg hat gute Chancen, nach neun Monaten aus der Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim frei zu kommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat am Dienstag den Haftbefehl gegen eine Auflage aufgehoben. Bevor Ballweg die JVA Stammheim verlassen kann, muss er dem Landgericht Stuttgart die Adresse von zwei Personen mitteilen, über die er zuverlässig zu Prozessbeginn geladen werden kann.

Das Landgericht Stuttgart muss dann noch die Freilassung Ballwegs aus der Untersuchungshaft erteilen. Zuvor hatte das OLG eine nach neun Monaten U-Haft regulär vorgesehene Haftprüfung vorgenommen.

Wann das Landgericht nach der Anklage durch die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betrugs, Geldwäsche und Steuerstraftaten gegen Ballweg verhandelt, steht noch nicht fest.

 

PSM.Media – Nachrichtenagentur, Foto: Michael Ballweg Berlin 2021 © PSM.Media- Nachrichtenagentur