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Gericht hebt Verbot ukrainischer Fahnen auf

Veröffentlicht von PSM.Media

Verwaltungsgericht Berlin hebt Verbot ukrainischer Flaggen rund um Ehrenmäler auf

Das Berliner Verwaltungsgericht genehmigt ukrainische Flaggen – russische bleiben dagegen verboten

Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitagabend das Verbot ukrainischer Flaggen an den Sowjetischen Ehrenmalen Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide aufgehoben. Das teilte die ukrainische Organisation “Vitsche” dem rbb mit. Die Urteilsbegründung des Gerichts liegt dem rbb vor.

Am 8. und 9. Mai jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal. Um das “würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee” zu gewährleisten, hatte die Berliner Polizei ein Verbot russischer sowohl als auchukrainischer Flaggen und Marschmusiken rund um die Sowjetischen Ehrenmäler erlassen.

Der Gerichtsentscheid vom Freitag bezieht sich nur auf ukrainische Flaggen und Marschmusiken – russische bleiben damit verboten.

Die Polizei hatte außerdem untersagt, “Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen”.

Verbot ukrainischer Flaggen “offensichtlich rechtswidrig”

Der ukrainische Verein “Vitsche” hatte per Eilantrag gegen das Flaggenverbot geklagt – und Recht bekommen. In der Begründung des Gerichts, die dem rbb vorliegt, heißt es, die Allgemeinverfügung sei “offensichtlich rechtswidrig”. Es fehlten “jeglichen Anhaltspunkte, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen.”

Der Anwalt von “Vitsche”, Patrick Heinemann, teilte dem rbb mit: “Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – offensichtlich rechtswidrig. Wer von seinem Grundrecht Gebrauch macht, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.”

Die Polizei Berlin kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

 

 

DPA, Foto: Systembild (C) IStock