Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz
Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser – der Klimawandel sei nicht mehr vollständig zu stoppen, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Donnerstag in Berlin.
Berlin. Am heutigen Tag (13.07.2023) hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz, der vom Bundesumweltministerium vorgelegt wurde, verabschiedet. Diese bahnbrechende Gesetzgebung schafft erstmals einen strategischen Rahmen, um eine umfassende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland zu gewährleisten.
Besonders betroffen von den Auswirkungen der Klimakrise sind Städte und Gemeinden. Das Klimaanpassungsgesetz sieht vor, dass die Bundesländer die Verantwortung übernehmen, umfassende und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien auf Landesebene sowie Klimaanpassungskonzepte für Gemeinden und Kreise zu entwickeln. Darüber hinaus verpflichtet sich die Bundesregierung mit diesem Gesetz dazu, zukünftig eine präventive Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.
Gesetz soll Maßnahmen zur Klimaanpassung voranbringen
Das neue Klimaanpassungsgesetz, über dessen Entwurf sich das Bundeskabinett nun geeinigt hat, legt den strategischen Rahmen fest für die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Dieser Rahmen zielt darauf ab, alle Klimaanpassungsmaßnahmen zu koordinieren und über alle Handlungsbereiche hinweg voranzutreiben. Das Ziel besteht darin, dass in Zukunft auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erstellt werden. Durch systematische Analysen der Betroffenheit und die Planung geeigneter Maßnahmen sollen gezielte Schritte unternommen werden, um flächendeckend für den Klimawandel in Deutschland vorzusorgen. Nach der Zustimmung des Kabinetts wird der Gesetzesentwurf als nächstes dem Bundesrat und dem Bundestag zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt.
Drei Kernelemente im Fokus
Das neue Klimaanpassungsgesetz wird vor allem durch die drei Kernelemente Stärkung der Klimaanpassung vor Ort, Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und Berücksichtigungsgebot geprägt:
Im Rahmen der Stärkung der Klimaanpassung vor Ort sollen für eine wirkungsvolle Vorsorge möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden durch das Klimaanpassungsgesetz unter anderem damit beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und diese umzusetzen. Des Weiteren müssen sie dafür Sorge tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden. Die Länder haben bei der Ausgestaltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass entsprechende Kommunale Konzepte nur von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerzahl zu erstellen sind.
Zur Umsetzung des Kernelementes, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, soll die Bundesregierung per Gesetz verpflichtet werden. Diese Strategie soll regelmäßig aktualisiert und kontinuierlich umgesetzt werden. Um die Klimaanpassungspolitik wirkungsvoller zu gestalten, sollen konkrete, quantifizierbare Ziele entwickelt werden, an denen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausgerichtet werden können. Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess entwickelt. Die Bürger, Länder und Verbände sollen bei der Zielentwicklung mit einbezogen werden. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden.
Gemäß dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf werden Träger öffentlicher Aufgaben in Zukunft verpflichtet sein, das Ziel der Klimaanpassung bei Planungen und Entscheidungen fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.
PSM.Media – Nachrichtenagentur, Foto: Systembild Klimawandel © IStock