Arzt Heinrich Habig nach 16 Monaten U-Haft unter Auflagen freigelassen
Der Mediziner Heinrich Habig wurde vom Landgericht Bochum zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, in 6.000 Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Nach 16 Monaten in Untersuchungshaft wurde er entlassen, jedoch ist er nun verpflichtet, sich zweimal wöchentlich bei der Polizei zu melden.
Bochum. Am Donnerstagnachmittag wurde der niedergelassene Arzt Dr. Heinrich Habig vor dem Landgericht Bochum zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und drei Monaten verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Aufhebung der Untersuchungshaft für den 68-jährigen Naturheilmediziner aus Recklinghausen an. Vor dem Gerichtsgebäude wurde er herzlich von seinen Anhängern begrüßt.
Es gibt mehrere rechtliche Auseinandersetzungen von Personen, die behaupten, durch die Corona-Impfung Schäden erlitten zu haben, und diese richten sich gegen die Bundesregierung.
Vor 16 Monaten wurde Heinrich Habig unter dem Verdacht der Fälschung von medizinischen Attesten inhaftiert. Die Begründung für seine Untersuchungshaft war die Annahme, dass Fluchtgefahr in seinem Fall bestünde.
Laut einem Bericht auf Transition News vom Donnerstag wurde der Haftbefehl gegen Habig “außer Vollzug gesetzt”, da er sich auf einen Vergleich eingelassen hat. Dies gab Rechtsanwalt Chris Moser direkt nach der Verhandlung auf seinem Telegram-Kanal bekannt. Als Teil der Auflagen muss der Arzt seine Ausweispapiere abgeben und sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Habigs Ehefrau, die in seiner Praxis als Sprechstundenhilfe tätig war, wurde ebenfalls angeklagt. Ihr Urteil lautet auf sechs Monate Haft auf Bewährung und 150 Sozialstunden.
Vor Gericht stand der Mediziner, weil er laut Transition News in über 6.000 Fällen mutmaßlich gefälschte Impfnachweise für Patienten ausgestellt haben soll, obwohl er sie angeblich nicht geimpft hatte. Im Mai 2022 wurde er aufgrund dieser Anschuldigungen in Untersuchungshaft genommen. Erst im November 2022 erfolgte die Anklageerhebung, und Ende Juni 2023 erging ein kontroverses Teilurteil des Landgerichts Bochum. Gemäß diesem Urteil wurde der Mediziner für 207 vermeintlich falsche medizinische Atteste zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt, woraufhin er inhaftiert blieb.
Am Anfang des Verfahrens wurde vereinbart, dass der ursprüngliche Pflichtverteidiger von Habig bereits im Voraus ein umfassendes Geständnis ablegen würde. Als Gegenleistung für seine Behauptung, niemanden tatsächlich geimpft zu haben, sollte der Arzt gemäß dieser Vereinbarung dreieinhalb Jahre ohne die Möglichkeit einer Bewährung im Gefängnis verbringen. Dies sollte als ein Beispiel dienen, erklärte Christian Moser, der Rechtsanwalt und Prozessbeobachter.
“Der Fall gegen den Arzt Heinrich Habig sollte zu seinem Nachteil als Tribunal aufgezogen werden. Verunglimpfung in der Mainstream-Presse als abschreckendes Beispiel und dann ein schnelles Geständnis, um die Ungereimtheiten unter den Tisch zu kehren. So war das gedacht.”
Nachdem der Anwalt Wilfried Schmitz als Verteidiger des Arztes hinzugezogen wurde, widerrief dieser vorerst sein Geständnis. Ein erneuter Kompromiss mit dem Gericht wurde erst erzielt, als 200 seiner Patienten zugegeben haben, dass sie nicht geimpft waren. Vorher hatten die Polizei und der Staatsanwalt Druck auf die als Zeugen geladenen Patienten ausgeübt. Es wurde irrtümlicherweise behauptet, dass durch Blutuntersuchungen nachgewiesen werden könne, ob jemand geimpft wurde oder nicht. In Bezug auf diese 200 Fälle hat sich Habig dann schuldig bekannt.
Am Donnerstag war das Gerichtsverfahren äußerst emotional. “Die Verteidigung hat in einer äußerst ergreifenden Weise das Gewissen des Gerichts angesprochen”, berichtete der Beobachter Moser. Dennoch schienen Staatsanwaltschaft und Gericht unbeeindruckt zu bleiben und hielten weiterhin daran fest, dass Habig eine erhebliche kriminelle Energie besitzt.
In seinem Schlussplädoyer während des ersten Prozesses am 29. Juni, das von der Epoch Times am 9. Juli in seiner gesamten Ausführlichkeit veröffentlicht wurde, erklärte Habig seine Handlungen auf folgende Weise:
“Noch ein paar Zeilen aus unserer Berufsordnung: Paragraf zwei Allgemeine ärztliche Berufspflichten. Erstens: Der Arzt übt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann. Zweitens: Der Arzt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm bei seiner Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Er hat dabei sein ärztliches Handeln am Wohl des Patienten auszurichten. Insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl des Patienten stellen.”
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