Sollte bis Mittwoch keine Einigung erzielt werden, wird bis Freitag keine weiteren Schritte unternommen, da Bundeskanzler Scholz nach Brüssel reisen wird. Danach bleibt noch Zeit bis zum 22. Dezember, um einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen. Falls keine Sondersitzung des Bundestages einberufen wird, um diesen neuen Haushaltsentwurf zu verabschieden (vorausgesetzt, die Regierungsfraktionen unterstützen diesen Entwurf ohne Beratung), wird die parlamentarische Behandlung erst in der ersten Sitzungswoche ab dem 15. Januar beginnen. Ab dem 15. Dezember befindet sich der Bundestag in der Sitzungspause.
Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Jahr 2024 ohne einen gültigen Bundeshaushalt beginnen wird. Das bedeutet, dass sämtliche Bundesbehörden bis zur Inkraftsetzung des Haushalts nach seiner Verabschiedung auf Pflichtaufgaben beschränkt sind. Dies betrifft unter anderem unzählige Förderanträge, die während dieser Zeit nicht bearbeitet werden können, da das Budget, aus dem sie finanziert werden, nicht zu den Pflichtaufgaben gehört. Die minimalste Konsequenz, die sich aus dieser Situation ergeben dürfte, ist eine bürokratische Überlastung an unerledigten Aufgaben, die sich im Verlauf des Jahres 2024 ansammeln wird.