Ampel-Koalition auf Budgetsuche

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Veröffentlicht von PSM.Media

Haushalt 2024: Bundeskabinett steckt weiterhin in Verhandlungen ohne Durchbruch

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Schattenhaushalte stellt die Bundesregierung vor eine immense Herausforderung. Eine umfassende Neugestaltung des Haushaltsplans für das Jahr 2024 wird notwendig sein. Doch in Berlin herrscht bislang Uneinigkeit darüber.

Berlin. Die Verhandlungen im Bundeskabinett bezüglich des Haushalts für das Jahr 2024 haben bisher noch keine Einigung erzielt. Gemäß Presseberichten sollen diese Verhandlungen am heutigen Dienstag fortgesetzt werden. Die Koalitionspartner sind weiterhin uneins darüber, wie das Haushaltsdefizit von mindestens 17 Milliarden Euro, oder nach anderen Schätzungen sogar 30 Milliarden Euro, ausgeglichen werden soll. Dieses Defizit entstand aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Schattenhaushalte.

Die FDP favorisiert Kürzungen bei den Sozialausgaben, während die SPD über mögliche Steuererhöhungen nachdenkt. Keiner der beteiligten Parteien möchte jedoch an den Rüstungsausgaben, der Unterstützung für die Ukraine oder der Klimapolitik rütteln. Bundeskanzler Scholz bemüht sich, Optimismus zu verbreiten, indem er sagte: “Aber wir haben bereits Fortschritte erzielt, die uns sehr zuversichtlich stimmen, dass wir Ihnen bald das endgültige Ergebnis mitteilen können.”

Sollte bis Mittwoch keine Einigung erzielt werden, wird bis Freitag keine weiteren Schritte unternommen, da Bundeskanzler Scholz nach Brüssel reisen wird. Danach bleibt noch Zeit bis zum 22. Dezember, um einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen. Falls keine Sondersitzung des Bundestages einberufen wird, um diesen neuen Haushaltsentwurf zu verabschieden (vorausgesetzt, die Regierungsfraktionen unterstützen diesen Entwurf ohne Beratung), wird die parlamentarische Behandlung erst in der ersten Sitzungswoche ab dem 15. Januar beginnen. Ab dem 15. Dezember befindet sich der Bundestag in der Sitzungspause.

Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Jahr 2024 ohne einen gültigen Bundeshaushalt beginnen wird. Das bedeutet, dass sämtliche Bundesbehörden bis zur Inkraftsetzung des Haushalts nach seiner Verabschiedung auf Pflichtaufgaben beschränkt sind. Dies betrifft unter anderem unzählige Förderanträge, die während dieser Zeit nicht bearbeitet werden können, da das Budget, aus dem sie finanziert werden, nicht zu den Pflichtaufgaben gehört. Die minimalste Konsequenz, die sich aus dieser Situation ergeben dürfte, ist eine bürokratische Überlastung an unerledigten Aufgaben, die sich im Verlauf des Jahres 2024 ansammeln wird.

 

PSM.Media-Nachrichtenagentur, Foto: Systembild: Bundeshaushalt 2024 © ISzock