Protestwoche in der Transportbranche

Protestwoche in der Transportbranche

Veröffentlicht von PSM

Bundesweite Protestaktionen im Transportgewerbe: BGL e.V. ruft zu einer Woche des Protests auf

In dieser Woche sind zahlreiche Streikaktionen geplant: Nicht nur die Lokführer der Deutschen Bahn, sondern auch Transportunternehmen, Landwirte und Speditionen beteiligen sich am Protest.

Berlin. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat angekündigt, dass sich das Transportgewerbe eine Woche lang an bundesweiten Protestaktionen beteiligen werde. In Bezug auf die rechtlichen Fragen, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der Transportbranche aufgrund dieser Proteste stellen, gibt Rechtsanwalt Sven Goltz, Geschäftsführer der Energiekanzlei Goldenstein, Antworten:

  1. Kündigung von Verträgen: Kunden dürfen ihre Verträge mit Transportunternehmen nicht einfach aufgrund der Teilnahme an der Protestwoche kündigen. Eine Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn vertragliche Verpflichtungen aufgrund der Proteste nicht erfüllt werden und beispielsweise vereinbarte Lieferungen ausbleiben.
  2. Verspätete Lieferungen: Transportunternehmen müssen sich grundsätzlich auf Einschränkungen aufgrund der Protestwoche einstellen. Bei Verspätungen aufgrund von Staus oder anderen Einschränkungen besteht normalerweise nur geringes Verschulden und daher keine rechtlichen Konsequenzen, es sei denn, individuell vereinbarte Klauseln in den Verträgen sehen etwas anderes vor.
  3. Arbeitsrechtliche Aspekte für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer dürfen sich während ihrer Arbeitszeit nicht an Protestaktionen beteiligen, es sei denn, der Arbeitgeber hat dies ausdrücklich erlaubt. Ansonsten können Abmahnungen, Lohnkürzungen und sogar fristlose Kündigungen erfolgen. Außerhalb der Arbeitszeit sind keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
  4. Verspätung zur Arbeit: Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko und müssen sich auf mögliche Blockaden einstellen. Dennoch müssen nur zumutbare Maßnahmen ergriffen werden, um pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
  5. Schadensersatzansprüche gegen streikende Organisationen: Schadensersatzansprüche gegen streikende Organisationen sind in den meisten Fällen wenig erfolgversprechend, da angemeldete Kundgebungen durch das Demonstrationsrecht gedeckt sind. Bei unangekündigten Blockaden sind rechtliche Hürden hoch.

Die Energiekanzlei Goldenstein ist eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf die Energiewirtschaft und vertritt internationale Konzerne und Mittelständler aus der Energiebranche. Rechtsanwalt Sven Goltz ist derzeit der federführende Anwalt der Kanzlei mit Hauptsitz in Potsdam.

PSM.Media- Nachrichtenagentur mit Energiekanzlei Goldenstein, Foto: Systembild © IStock