Der VW-Abgasskandal beginnt von vorn
Berlin. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge aus dem VW-Konzern aufgrund des Abgasskandals zurückgerufen werden müssen. Dieses Urteil markiert einen neuen Abschnitt im VW-Abgasskandal, bei dem viele betroffene PKW-Besitzer Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wenn Fahrzeuge nach einer erfolgreichen Schadensersatzklage weiterverkauft wurden, könnten sogar zum zweiten Mal Klagen eingereicht werden. Volkswagen hat bereits Maßnahmen ergriffen, um sich vor Klagen zu schützen, indem sie Gebrauchtwagenkäufer der betroffenen Modelle dazu verpflichten, eine Kundeninformation vor dem Kauf zu unterzeichnen.
In dieser Kundeninformation weist Volkswagen darauf hin, dass die Fahrzeuge Abschalteinrichtungen enthalten, die als unzulässig erklärt werden könnten. Der Konzern informiert auch darüber, dass die betroffenen Fahrzeuge zurückgerufen werden könnten, hohe Wertverluste erleiden und sogar stillgelegt werden könnten. Rechtsanwalt Claus Goldenstein von der Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte warnt davor, dieses Dokument zu unterzeichnen, da dies im schlimmsten Fall dazu führen könnte, dass Käufer auf einem stillgelegten Auto sitzen bleiben, das nicht mehr auf europäischen Straßen gefahren oder geparkt werden darf und somit wertlos wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass das aktuelle Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und es könnte noch einige Zeit dauern, bis es zu erneuten Rückrufen kommt. Betroffene PKW-Besitzer sollten sich jedoch nicht von dieser Verzögerungstaktik abschrecken lassen, da bereits jetzt die Möglichkeit besteht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Rechtslage ist eindeutig, und je länger gewartet wird, desto geringer fällt die mögliche Entschädigung aus.
Das Verfahren wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt eingeleitet, und auch Volkswagen, Audi und Seat wurden in den Prozess einbezogen. Es ging um die unzulässige Verwendung eines sogenannten Thermofensters in der Software-Updates für Diesel-Fahrzeuge, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen reduziert oder sogar ausschaltet. Die DUH hat gegen die Genehmigung dieses Updates geklagt.
Die Halter illegal manipulierter Fahrzeuge haben Schadensersatzansprüche aufgrund von Wertverlusten und möglichen Fahrzeugschäden. Diese können durch die Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller oder die Behaltung des Fahrzeugs und die Durchsetzung einer Entschädigung geltend gemacht werden. Es ist oft möglich, dies ohne finanzielles Risiko zu tun, da Prozesskostenfinanzierer die Verfahrenskosten übernehmen können.
Goldenstein Rechtsanwälte ist eine Kanzlei, die Verbrauchern bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen hilft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Sie haben mehr als 65.000 Mandanten in dieser Angelegenheit vertreten und waren für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof verantwortlich. Sie haben ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigen über 100 Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Europa, unter der Leitung von Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Weitere Informationen können auf ihrer Website www.ra-goldenstein.de gefunden werden.