Gerichtsurteil zwingt Correctiv zur Entfernung eines verleumderischen Satzes aus Artikel
Proteste eskalieren: Enthüllungen über Potsdamer ‘Geheimtreffen’ ziehen bundesweit weiter Kreise
Potsdam. Am 27. Februar versammelte sich die Pressekammer des Landgerichts Hamburg, um über zwei Anträge auf einstweilige Verfügung bezüglich bestimmter Aussagen im Artikel des Correctiv vom 10. Januar zu beraten. Der Kläger in diesem Fall ist Ulrich Vosgerau, Mitglied der CDU und Staatsrechtler. Während der Verhandlung wurden auch mehrere eidesstattliche Erklärungen von beiden Seiten diskutiert, die sich alle auf Ereignisse in einem Potsdamer Hotel im vergangenen November bezogen. Das Gericht entschied, dass Correctiv eine bestimmte Behauptung über Vosgerau aus dem Artikel entfernen muss und untersagt weitere Veröffentlichungen in dieser Form. Bei Nichtbefolgung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die eidesstattlichen Versicherungen wurden bei der Urteilsfindung jedoch nicht berücksichtigt.
Folgende Änderungen hat #Correctiv im Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ bisher durchgeführt >>> pic.twitter.com/Eca8u3paYU
— _horizont_ (@hori_____zont) February 27, 2024