Enthüllt – Korrekturen an Correctiv-Artikeln aufgedeckt

Enthüllt – Korrekturen an Correctiv-Artikeln aufgedeckt

Veröffentlicht von PSM.Media

Gerichtsurteil zwingt Correctiv zur Entfernung eines verleumderischen Satzes aus Artikel

Proteste eskalieren: Enthüllungen über Potsdamer ‘Geheimtreffen’ ziehen bundesweit weiter Kreise

Potsdam. Am 27. Februar versammelte sich die Pressekammer des Landgerichts Hamburg, um über zwei Anträge auf einstweilige Verfügung bezüglich bestimmter Aussagen im Artikel des Correctiv vom 10. Januar zu beraten. Der Kläger in diesem Fall ist Ulrich Vosgerau, Mitglied der CDU und Staatsrechtler. Während der Verhandlung wurden auch mehrere eidesstattliche Erklärungen von beiden Seiten diskutiert, die sich alle auf Ereignisse in einem Potsdamer Hotel im vergangenen November bezogen. Das Gericht entschied, dass Correctiv eine bestimmte Behauptung über Vosgerau aus dem Artikel entfernen muss und untersagt weitere Veröffentlichungen in dieser Form. Bei Nichtbefolgung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die eidesstattlichen Versicherungen wurden bei der Urteilsfindung jedoch nicht berücksichtigt.

Vosgerau und seine Anwälte sehen den Gerichtsbeschluss als Teilerfolg, da nur einer der drei Anträge zur Urteilsverkündung führte. Der Correctiv-Artikel unterstellte Vosgerau, bei einem “Geheimtreffen” zur Diskussion über Briefwahlmöglichkeiten in Deutschland dazu aufgerufen zu haben, “möglichst viele Wahlprüfungsbeschwerden” einzureichen. Vosgerau widersprach dieser Darstellung vor der Veröffentlichung des Artikels und betonte, dass er das Gegenteil argumentiert habe, nämlich dass es auf die Qualität und nicht auf die Quantität der Beschwerden ankäme.

Die Welt-Zeitung, Teil des Springer-Verlags, kommentierte den Gerichtsbeschluss wie folgt: “Das Gericht stellte fest, dass drei kleine Passagen im Correctiv-Artikel bezüglich Vosgerau falsch oder unvollständig waren. Nur in einem Fall wurde einem Unterlassungsanspruch stattgegeben.”

Vosgeraus Anwälte erklärten in einer Pressemitteilung, dass das Gericht das Verbot einer Aussage, die sich auf Wahlprüfungsbeschwerden bezieht, damit begründet hat, dass diese unwahr sei. Correctiv habe fälschlicherweise den Eindruck vermittelt, dass Vosgerau dazu aufgerufen habe, möglichst viele Beschwerden einzureichen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Correctiv gab während des Prozesses zu Protokoll, dass der Hauptvorwurf, wonach eine Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien geplant gewesen sei, nicht Gegenstand des Treffens war. Die Korrekturen seitens Correctiv nach der Veröffentlichung des Artikels deuteten auf ein fragiles Fundament aus Halbwahrheiten und Unterstellungen hin.

Die zahlreichen Überarbeitungen des Online-Artikels nach Veröffentlichung, wie in einem Screenshot dargestellt, verdeutlichen die Unsicherheit bezüglich der ursprünglichen Behauptungen. Die Vorwürfe gegen die Teilnehmer der Veranstaltung führten zu negativen Konsequenzen für einige Beteiligte, aber vor allem zu einer verstärkten Anti-AfD-Stimmung im Land aufgrund der dramatischen Behauptungen über “Deportationspläne”.

 

 

Vosgeraus Anwälte betonen, dass Correctiv die Stellungnahme ihres Mandanten nicht ausreichend veröffentlicht habe und fordern die Leser auf, sich selbst ein Bild zu machen. Vosgerau prüft nun, ob er die Zurückweisung seiner Anträge in der nächsten Instanz anfechten wird. Correctiv-Geschäftsführer Schraven hat bereits angekündigt, gegebenenfalls alle Instanzen durchlaufen zu wollen.

PSM.Media- Nachrichtenagentur, Foto: Systemfoto: Rechtsprechung © IStock