Rentenreform – Fehlender Plan für gerechte Altersvorsorge

Rentenreform – Fehlender Plan für gerechte Altersvorsorge

Veröffentlicht von PSM

Rentenpaket II: Hoffnung auf Langzeit-Absicherung oder unzureichende Antwort auf demografische Herausforderungen?

Berlin. Die lang erwartete Verabschiedung des Haushalts 2024 steht endlich bevor, was es der Bundesregierung ermöglichen wird, sich neuen Themen zuzuwenden. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat kürzlich in der Rheinischen Post angekündigt, dass die Umsetzung des Rentenpakets II zu den Prioritäten gehören wird. “Der Gesetzentwurf liegt vor und soll nach dem Haushaltsbeschluss zügig auf den Weg gebracht werden. Wir wollen die Rente stabilisieren und das Rentenniveau sichern”, erklärte er.

Das Rentenpaket, das seit einiger Zeit in Aussicht gestellt wird, hat das Ziel, die Renten langfristig angesichts der demografischen Veränderungen zu sichern. Aber was bedeutet das konkret für die Bürger, und sind die Pläne der Ampel-Koalition ausreichend, um die Herausforderungen der gesetzlichen Rente zu bewältigen?

Die Ampel-Koalition plant, mit dem Rentenpaket eine bestehende Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent im Verhältnis zu den Löhnen langfristig zu sichern. Das bedeutet, dass Rentner im Durchschnitt mindestens 48 Prozent ihres vorherigen Lohns als Rente erhalten sollen. Das Rentenniveau ist eine wichtige Kennzahl zur Bestimmung des Rentendurchschnitts. Aktuell gilt diese sogenannte Haltelinie für das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente bis 2025. Das neue Rentenpaket soll also eine rechtliche Grundlage für die Zeit danach schaffen.

Zum Rentenpaket gehört auch die Einführung einer Aktienrente (Generationenkapital), die dazu beitragen soll, die Rentenversicherung langfristig zu entlasten. Es ist geplant, schrittweise aus öffentlichen Mitteln ein Kapitalstock aufzubauen, dessen Erträge zur Stabilisierung der Rentenbeiträge und des Rentenniveaus verwendet werden sollen.

Die Aktienrente soll insbesondere dazu beitragen, dass die Beiträge, die alle Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlen, nicht zu schnell steigen müssen. Derzeit zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 18,6 Prozent des Bruttolohns in die Rentenkasse ein. Aufgrund des demografischen Wandels stehen jedoch immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüber.

Um sicherzustellen, dass die vielen Rentner überhaupt noch eine ausreichende Rente erhalten können, müssen die Finanzierungsmöglichkeiten der Rentenkasse neu organisiert werden. Es gibt im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:

  • Beiträge erhöhen: Laut Rentenversicherung müsste der Beitragssatz spätestens 2030 auf 20 Prozent steigen, wenn das Rentenniveau bei 48 Prozent bleiben soll.
  • Bundeszuschuss erhöhen: 2024 plant die Bundesregierung Ausgaben in Höhe von 126 Milliarden Euro für die Rentenversicherung. Das entspricht einem Anteil von 28 Prozent des Gesamthaushalts – also geht bereits jetzt ein beträchtlicher Betrag jedes Jahr in die Rentenkasse.
  • Andere Finanzierungsmöglichkeiten schaffen: Die Ampel-Koalition will deshalb die Aktienrente einführen, um die Rentenkasse zu füllen. Es wird auch oft über die Erhöhung der Beitragszahler diskutiert, zum Beispiel wenn auch Selbstständige und Beamte in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen würden. Dies würde jedoch eine umfangreiche Reform der Altersvorsorge bedeuten – und wäre potenziell unbeliebt.

Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem Rentenpaket II, das Rentenniveau von 48 Prozent langfristig zu sichern und gleichzeitig eine Erhöhung der Beitragssätze so weit wie möglich zu verzögern. Dies wird jedoch nicht ohne Probleme ablaufen, da das eine zwangsläufig das andere beeinflussen wird.

Dies wird auch von Experten kritisiert. Insbesondere die sogenannten Wirtschaftsweisen haben in ihrem letzten Bericht im Sommer 2023 darauf hingewiesen: “Das Festlegen des Sicherungsniveaus, wie es die Bundesregierung aktuell plant, ist keine nachhaltige Lösung, sondern verstärkt den absehbaren Anstieg der Beitragssätze noch weiter. Dies verschärft den Verteilungskonflikt zwischen Rentenbeziehenden und Beitragszahlenden.”

Der Rentenexperte Martin Werding ist der Ansicht, dass es “eine Bündelung von verschiedenen Einzelmaßnahmen” geben muss, um die Rentenversicherung finanziell abzusichern. Er und seine Kollegen im Sachverständigenrat der Bundesregierung fordern eine Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung und die Einführung einer verpflichtenden privaten Altersvorsorge. Durch diese beiden Maßnahmen “kann das Sicherungsniveau auf Dauer deutlich gesteigert und die Armutsgefährdung im Alter vermindert werden”, so die Wirtschaftsweisen.

Die Wirtschaftsweisen haben auch die Frührente – “Rente mit 63” – kritisiert. Menschen, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, können zwei Jahre vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand gehen – ohne Abschlag auf ihre gesetzliche Rente. Die Wirtschaftsweisen sehen darin ein falsches Signal, das die Rentenkasse nur unnötig belastet.

PSM.Media- Nachrichtenagentur, Foto: Systembild: Rentenpaket II © IStock