Übereilte Machtergreifung

Übereilte Machtergreifung

Veröffentlicht von PSM

Verwaltungsjuristin und Gründerin von ‘Global Health Responsibility’ mahnt WHO wegen möglicher Verletzung des internationalen Rechts in offenem Brief

Die Verwaltungsjuristin und Gründerin der „Global Health Responsibility“ schrieb jüngst einen offenen Brief an den Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Darin macht sie ihn darauf aufmerksam, dass die WHO offensichtlich plant, internationales Recht zu brechen, und dass die Organisation und ihre handelnden Personen dafür zur Verantwortung gezogen werden können.

Berlin. Der offene Brief der ehemaligen WHO-Rechtsberaterin ist in juristisch-komplexem Englisch verfasst. Wir verlinken ihn im Original und geben hier einen Überblick über die wesentlichen Inhalte auf Deutsch in einer verständlichen Sprache. Die Zusammenfassung meiner deutschen Übersetzung wurde im Team mit einer juristisch kompetenten Freundin erstellt.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV/IHR) sollen in der 77. World Health Assembly (WHA, auf Deutsch: Weltgesundheitsversammlung) Ende Mai 2024 geändert werden. Derartige Änderungen bedürfen laut den eigenen Regelungen der IGV einer viermonatigen Vorlaufzeit, das heißt, der abzustimmende Text muss den Vertragsstaaten vier Monate im Voraus bekannt gegeben werden.

Der entscheidende Grund für diese Vorlaufzeit: Die Änderungen treten automatisch für alle Vertragsstaaten in Kraft, die nicht binnen zehn Monaten — explizit — ihr Veto erklären. Es entspricht der allgemeinen diplomatischen Verhandlungspraxis, den Staaten ausreichend Zeit für nationale Begutachtungen sowie parlamentarische Debatten der Vertragsparteien zu gewähren, um die Einhaltung nationalstaatlicher verfassungsrechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, die selbstverständlich weiterhin gelten. Diese vier Monate vor der Abstimmung geben den Vertragsstaaten damit weitere vier Monate Zeit, um über die Änderungen nachzudenken und sich für oder gegen ein Veto zu entscheiden.

Die WHO will sich offensichtlich nicht an die vier Monate Vorlaufzeit halten, da der 27. Januar 2024 schon vorbei ist, eine Abstimmung am 27. April 2024 noch innerhalb der Vier-Monats-Frist liegt und wohl weitere Änderungen vorgenommen werden.

Die WHO beruft sich dabei offenbar auf allgemeine Regelungen, die jedoch nicht zur Anwendung kommen dürfen. Eine so genannte „Lex Specialis“ hat Vorrang, das heißt, es liegen zwei Regelungen zur selben Rechtsmaterie, aber unterschiedlichem Spezialisierungsgrad vor: Die eine ist allgemeiner, die andere spezieller; so ist immer die speziellere Regelung heranzuziehen.

Dr. Behrendt von der NGO „Global Health Responsibility“ begründet dies mit den Auslegungsregeln des „Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge“. Danach sind die IGV nach UN-Recht ein verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag, und sowohl die Vertragsstaaten als auch die WHO müssen sich daran halten.

Nach den „U.N. Draft Articles on the Responsibility of International Organizations“ („UNO Artikelentwürfe über die Verantwortlichkeit Internationaler Organisationen“) begeht die WHO eine völkerrechtswidrige Handlung, wenn sich die Working Group IHR (WGIHR) nicht an die Vier-Monats-Frist aus dem IGV hält. Diese institutionelle Verantwortung trifft die WHO, weil die WGIHR ein Unterkomitee der Weltgesundheitsversammlung bildet, für dessen Rechtmäßigkeit das Sekretariat und damit der Generaldirektor zuständig ist.

Obwohl es sich bei den genannten Artikeln „über die Verantwortlichkeit Internationaler Organisationen“ nur um Entwürfe handelt, die von den Staaten noch nicht offiziell angenommen wurden, besteht in Wissenschaft und Lehre, staatlicher Praxis und Rechtsprechung Konsens darüber, dass — so sich die WHO nicht an die Vier-Monats-Frist hält — eine unrechtmäßige Handlung der WHO vorliegt, die eine institutionelle Verantwortung der WHO nach sich zieht.

Abschließend weist Dr. Behrendt darauf hin, dass diese institutionelle Verantwortung nicht nur die WHO als Ganzes, sondern auch jeden persönlich trifft, der im Namen der WHO handelt, und zählt die Personen auf, die zur Verantwortung gezogen werden können.

Einen Überblick über die wesentlichen bisher bekannten Änderungen findet man unter Mehr Wissen. Der offene Brief steht im Original auf der Webseite der Global Health Responsibility zur Verfügung.

Zur Person

Mag. Dr. Silvia Behrendt ist Verwaltungsjuristin, Gründerin und Direktorin der GHR Agency. Sie studierte an der Universität St. Gallen und promovierte 2009 zum Doktor der Rechtswissenschaft. Während der als Schweinegrippe bekannten H1N1-Influenza fungierte sie als Rechtsberaterin der WHO. Im Jahr 2021 gründete sie die Global Health Responsibility Agency.

 

Dr. Silvia Behrendt/Initiative zur Demokratisierung der Meinungsbildung gGmbH, Foto: Systembild: Die Weltgesundheit © IStock