Neue Bezahlkarte für Asylbewerber: Innovation oder Kontrovers?
Neue Rechtsgrundlage: Bundestag beschließt Einführung von Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber
Berlin. Der deutsche Bundestag hat einen neuen gesetzlichen Rahmen für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber verabschiedet. Zukünftig sollen diese einen Teil ihrer staatlichen Unterstützungsleistungen in Form von Guthaben erhalten, anstatt als Bargeld ausgezahlt zu werden. Das Ziel dieser Maßnahme ist es unter anderem, zu verhindern, dass Migranten Geld an Schlepper oder ihre Familien im Ausland überweisen.
Die Mehrheit der Abgeordneten der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, sowie die AfD und das Bündnis Soziales Wirtschaften haben dieser Regelung im Parlament zugestimmt. Dagegen sprachen sich CDU/CSU und Die Linke aus, und eine Abgeordnete der Grünen enthielt sich der Stimme.
Die Ampel-Koalition hatte sich bereits in der vergangenen Woche auf die Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Die konkrete Umsetzung liegt nun in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Gemäß der getroffenen Vereinbarung haben die zuständigen Behörden die Flexibilität, festzulegen, wie viel Bargeld Inhaber der Bezahlkarte innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Dadurch soll den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort Rechnung getragen werden. Die Einführung dieses Gesetzes war Gegenstand intensiver Diskussionen zwischen Politikern, Flüchtlingsinitiativen und Verbänden.
PSM.Media- Nachrichtenagentur, Foto: Systembild: Neue Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber: Bundestag verabschiedet Gesetzesentwurf © Jamoluk