Einheitlicher Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Cannabisgesetz in Sachsen-Anhalt
Halle. Sachsen-Anhalt hat kürzlich einen einheitlichen Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen das Cannabisgesetz eingeführt. Laut einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung, unter Berufung auf Landesgesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), wurde die neue Rahmenvorgabe für Ordnungsämter und Polizei bereits am 22. Juli in Kraft gesetzt.
Wichtige Details zum Bußgeldkatalog:
- 38 verschiedene Delikte: Insgesamt 38 Verstöße im Zusammenhang mit Cannabis werden in dem Bußgeldkatalog aufgeführt.
- Maximale Bußgeldhöhe: Die höchste vorgesehene Strafe beträgt 30.000 Euro, etwa für die illegale Einfuhr von Cannabis-Samen aus Nicht-EU-Ländern oder die Werbung für Cannabisprodukte und Anbauvereinigungen.
- Kinder- und Jugendschutz im Fokus: Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Verstöße, wie der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen oder Kindergärten, werden mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro geahndet. Der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen kann sogar eine Strafe von 1.000 Euro nach sich ziehen.
Zusammenarbeit mit Nachbarländern:
Die Entwicklung des Bußgeldkatalogs erfolgte in enger Abstimmung mit den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Ziel ist es, ein möglichst einheitliches Vorgehen bei der Ahndung von Cannabis-Verstößen sicherzustellen.
Bedeutung für die Öffentlichkeit
Dieser einheitliche Bußgeldkatalog soll nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch präventiv wirken, insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Eltern, Erziehungsberechtigte und alle, die im öffentlichen Raum tätig sind, sollten sich der neuen Regelungen bewusst sein, um unnötige Strafen zu vermeiden.
Fazit: Mit der Einführung des Bußgeldkatalogs sendet Sachsen-Anhalt ein starkes Signal zur konsequenten Durchsetzung des Cannabisgesetzes. Die Fokussierung auf den Jugendschutz unterstreicht die Priorität, die dem Wohl der jüngeren Generation beigemessen wird.
Weiterführende Informationen
Leser, die sich detailliert über die einzelnen Delikte und die entsprechenden Bußgelder informieren möchten, können auf der Webseite des Landesgesundheitsministeriums nachlesen. Bleiben Sie informiert und schützen Sie sich und Ihre Familie vor unnötigen Strafen.
PSM.Media- Nachrichtenagentur mit Mitteldeutsche Zeitung, Foto: Systembild: Cannabis werden in dem Bußgeldkatalog aufgeführt © IStock