Grönemeyer verbietet Grünen Wahlkampf-Hit

Grönemeyer verbietet Grünen Wahlkampf-Hit

Veröffentlicht von PSM

Herbert Grönemeyer untersagt Nutzung seines Songs im Wahlkampf: Ein Signal für Künstlerrechte und Politik

Berlin. Herbert Grönemeyer, der für seine klare Haltung bekannt ist, hat erneut politischen Parteien untersagt, seine Musik für Wahlkampfzwecke zu verwenden. Nachdem er bereits der CDU die Nutzung seines Songs „Zeit, dass sich was dreht“ untersagte, richtete sich sein Verbot nun auch gegen Bündnis 90/Die Grünen und ihren Kanzlerkandidaten Robert Habeck. Damit setzt Grönemeyer ein deutliches Zeichen in Bezug auf die Nutzung von Kunst für politische Zwecke.

Grönemeyers klare Haltung gegen politische Vereinnahmung

Christian Schertz, der Medienanwalt von Grönemeyer, bestätigte gegenüber der dpa, dass der Musiker weder seine Person noch seine Lieder für den Wahlkampf vereinnahmen lassen will – insbesondere nicht ohne vorherige Zustimmung. Dieser Schritt verdeutlicht eine wachsende Sensibilität unter Künstlern, die ungewollte Assoziationen mit politischen Parteien vermeiden wollen.

Robert Habeck, der am heutigen Freitag seine Kanzlerkandidatur offiziell machte, hatte auf der Plattform X, ehemals Twitter, ein Video gepostet, in dem er die Grönemeyer-Melodie summte. Dies geschah nur kurze Zeit, nachdem die CDU-Jugendorganisation Junge Union den Song beim Einzug ihres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz gespielt hatte, was bereits für rechtliche Schritte Grönemeyers gesorgt hatte.

Der rechtliche Hintergrund: Was die GEMA und Persönlichkeitsrechte dazu sagen

Der Fall wirft Fragen zu den rechtlichen Grundlagen der Musikwiedergabe bei politischen Veranstaltungen auf. Laut der GEMA dürfen Parteien grundsätzlich Musik auf Veranstaltungen abspielen, ohne dafür die explizite Zustimmung des Künstlers einzuholen. Dennoch bleibt es Künstlern freigestellt, gegen die Nutzung ihres Werks in spezifischen politischen Kontexten vorzugehen. Dabei steht das Persönlichkeitsrecht des Künstlers im Fokus, das verletzt werden könnte, wenn ein Werk in einer Weise genutzt wird, die dem Image oder den Ansichten des Künstlers widerspricht.

Die Abwägung, wann die Verwendung eines Musikstücks die Persönlichkeitsrechte eines Künstlers verletzt, ist eine Frage des Einzelfalls. Der Kontext, in dem ein Lied verwendet wird, spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Grönemeyers rechtlicher Schritt könnte daher andere Künstler ermutigen, ebenfalls gegen ungewollte politische Nutzung ihrer Werke vorzugehen.

Musikalischer und politischer Hintergrund des Songs „Zeit, dass sich was dreht“

Der Song „Zeit, dass sich was dreht“, der 2006 zur Hymne der Fußball-Weltmeisterschaft avancierte, wurde dieses Jahr gemeinsam mit dem Rapper $oho Bani in einer modernen Remix-Version neu interpretiert. Diese Version spielte die Junge Union bei ihrem Treffen in Halle, was zur Reaktion Grönemeyers führte. Die CDU reagierte darauf, indem sie das Lied aus einem YouTube-Video des Auftritts von Merz entfernte.

Ein Signal an die Politik: Künstler setzen Grenzen

Der Fall Grönemeyer zeigt, dass sich Künstler verstärkt gegen eine Vereinnahmung ihrer Werke durch die Politik wehren. Dieser Trend könnte auch andere prominente Musiker ermutigen, ihre Werke aktiv zu schützen und politische Parteien auf Distanz zu halten. Die Diskussion um den Song verdeutlicht die Bedeutung von Künstlerrechten und die Notwendigkeit, die persönlichen Werte und das Image von Künstlern im politischen Kontext zu respektieren.

Fazit: Die Nutzung von Kunst für politische Zwecke ist rechtlich komplex und persönlich sensibel. Die klare Haltung von Herbert Grönemeyer markiert eine wichtige Entwicklung, die Kunst und Politik stärker trennt und anderen Künstlern als Präzedenzfall dienen könnte.

 

PSM.Mediengruppe, Foto: Pressefoto: Herbert Grönemeyer © Victor Pattyn