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Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Bundestag

Veröffentlicht von PSM.Media

Der Bundestag befasst sich am Freitag in erster Lesung mit:

Berlin- dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage

Das Kabinett hatte vor rund einem Monat einen Entwurf zur Einführung einer Klage beschlossen, mit der Betroffene vertreten durch Verbände gemeinsam gegen Firmen vorgehen können. Das Vorhaben von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Die Klagebefugnis der Verbände ist an hohe Hürden geknüpft. So müssen sie zum Beispiel mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben und seit vier Jahren bestehen. Etliche Verbände unter anderem aus dem Umwelt- und Naturschutz kritisieren das scharf. Auf Antrag der Grünen befasst sich der Bundestag zudem in einer Aktuellen Stunde mit der Gemeinsamen Agrarpolitik und dabei insbesondere mit dem Insektenschutz.

Quelle: AFP, 08.06.2018, Foto: Bundestag/Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Bundestag, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Bernd Von Jutrczenka)