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Stuttgart- Debatte über eingeschränkte Grundrechte nimmt an Fahrt auf

Veröffentlicht von PSM.Media

Bundesverfassungsgericht kippt Demo-Verbote in Stuttgart und Gießen

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines Mannes stattgegeben, der sich gegen das Demonstrations-Verbot in Stuttgart wehrte.

Die Karlsruher Richter entschieden (Az. 1 BvQ 37/20), mit dem Vorgehen der Stadt werde das Grundrecht des Klägers auf Versammlungsfreiheit verletzt. Nach Darstellung des Anmelders hatte die zuständige Behörde lediglich telefonisch mitgeteilt, dass derzeit nicht über Versammlungen entschieden werde. Deren Verbot ergebe sich direkt aus der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg.

Nach dem Beschluss der Verfassungsrichter erlaubte Stuttgart die für heute geplante Demonstration. Der Initiator musste zusagen, Mindestabstände zu anderen Teilnehmern und Passanten einzuhalten. Der Mann hatte eine Kundgebung mit maximal 50 Teilnehmern angemeldet, um gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise zu protestieren.

 

dpa, 19.04.2020, Foto: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe © Uli Deck / dpa