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Drohnenverordnung zeigt Lücken

Veröffentlicht von PSM.Media

 Drohnenverordnung enthält sicherheitsrelevante Mängel

Obing Deutschland / Atlanta USA – In Deutschland gibt es bald eine Millionen Drohnen – Tendenz steigend. Seit Oktober müssen alle Drohnen über 250 Gramm eine Plakette mit Name und Anschrift des Besitzers tragen. In der Verordnung sind zwei weitere Voraussetzungen vorgeschrieben: Dieses Kennzeichen muss dauerhaft mit dem Fluggerät verbunden sein, und es muss feuerfest sein. Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt dafür eine Plakette oder einen Aufkleber aus Aluminium.

Allerdings erhitzt sich der Lithium-Akku einer brennenden Drohne auf über 660 Grad Celsius – genau die Temperatur, bei der Aluminium schmilzt. In diesem Fall können Sicherheitsbehörden weder Besitzer noch Pilot der Drohne identifizieren.

“Das Problem ist, dass feuerfest, z.B. im baulichen Brandschutz, kein definierter Begriff ist. Feuerhemmend oder hoch feuerhemmend, das wären definierte Begriffe.”, meint der Brandschutzexperte des TÜV Süd, Uwe Reinhard.

Wie wichtig eine Kennzeichnung ist, zeigt die Zahl der von Drohnen verursachten Zwischenfälle. Die deutsche Flugsicherung meldete 2015 insgesamt 14 Behinderungen des Flugverkehrs durch Drohnen, 2016 Jahr waren es bereits 64 gefährliche Annäherungen an Flugzeuge. Drohnenbesitzer sollten also auf Nummer sicher gehen und die Kennzeichnungspflicht wie in der Verordnung vorgeschrieben erfüllen. Statt einer Plakette aus Aluminium soll zukünftig aber ein anderes Material eingesetzt werden: Glas. Das Unternehmen Roboterwerk, mit Sitz in Oberbayern und Georgia, USA, hat mit Partnern aus der Industrie wie Panasonic Electronics, Tesa SE und Schott AG ein Drohnen-Kennzeichen aus flexiblem Dünnglas entwickelt. Dieses hält auch einem Drohnenbrand stand, da es sich erst ab einer Temperatur von über 800 Grad Celsius verformt. Unternehmenssprecher Moritz Aßmus fordert sogar weitere Sicherheitsvorkehrungen: “Wer eine Plakette erwirbt, kann derzeit auch falsche Angaben machen.”

Bislang gibt es noch kein verpflichtendes Registrierungsverfahren, mit dem sichergestellt wird, dass der Besitzer der Drohne auch seine tatsächlichen Daten angibt. “Wir gleichen die gemachten Angaben mit den Lieferadressen ab. In einem weiteren Schritt können wir die Kennzeichen, wie in der Automobilindustrie üblich, zur Fälschungssicherheit micromarkieren.”, meint Aßmus.

Roboterwerk bietet online konfigurierbare Drohnen-Kennzeichen aus Glas auf Amazon an. In Kürze auch im Elektronikfachhandel.

 

Original-Content von: Roboterwerk GmbH, Foto: CSU