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Fachkräfte-Einwanderungsgesetz kommt

Veröffentlicht von PSM.Media

Was verändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Die Regierungskoalition hat sich auf Änderungen am Entwurf zum Fachkräfteinwanderungsgesetz geeinigt.

Berlin. SPD, Grüne und FDP im Bundestag haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das die Einwanderung von Fachkräften erleichtern soll. Das Fachkräfteeinwanderungesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden, teilten die Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD, Grünen und FDP mit. Die Bundesregierung erhofft sich demnach jährlich etwa 60.000 zusätzliche Arbeitskräfte.

Vorgesehen ist unter anderem ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild. Zu den Auswahlkriterien sollen Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug zählen. Ausländische Berufsabschlüsse sollen leichter anerkannt und ausländische Fachkräfte auch schneller eingebürgert werden.

Über das Punktesystem in Ländern wie Kanada oder Australien werde dort etwa die Hälfte der beschäftigungsbezogenen Einwanderung abgewickelt, erläuterte Johannes Vogel von der FDP. Wer eine qualifizierte Arbeit findet, kann auch bleiben, so werde es nun auch in Deutschland gehandhabt.

Die SPD-Politikerin Katja Mast sagte, es sei überfällig, dass Deutschland als eine der größten Volkswirtschaften eines der modernsten Einwanderungsgesetze bekomme. Zuwandernde, die mit einer guten Qualifikation nach Deutschland kommen, sollen “bürokratie-arm” einen direkten Zugang bekommen, erläuterte Mast. Das gelte auch für Menschen mit Berufserfahrung.

Die Bundesregierung hatte im März dieses Jahres Entwürfe für die Reform der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt. Auch dabei war schon die Rede von einer “Chancenkarte” auf Basis eines Punktesystems. IT-Spezialisten könnten eine “Blaue Karte” erhalten, wenn sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, “aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können”. Auch im März schon war wie jetzt ein Wechsel in Aufenthaltstiteln zu Erwerbs- oder Bildungszwecken vorgesehen.

Das Gesetz wurde im April im Plenum des Bundestags beraten, an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen und wurde Gegenstand einer Anhörung. Darin hatte der Arbeitgeberverband BDA komplizierte und langwierige Verwaltungsverfahren kritisiert. Die auf Ausländerbeschäftigungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Bettina Offer hatte moniert, dass die bisher vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen “hinten und vorn” nicht ausreichten.

Am ursprünglichen Entwurf geändert haben die Koalitionäre zum Beispiel, dass es Asylbewerbern, deren Verfahren bereits läuft, möglich gemacht werden soll, eine Berufsausbildung zu beginnen, wie Irene Mihalic von den Grünen erläuterte. Sie bezeichnete das als “Spurwechsel”. Dieser werde allerdings nur rückwirkend möglich sein und nicht für neue Asylbewerber, ergänzte Vogel. Es gehe darum, keine “Fehlanreize” für irreguläre Migration zu schaffen.

 

DPA, Foto: Systembild: Fachkräfteeinwanderungsgesetz © IStock