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Halle-Attentat – Interne Ermittlungen

Veröffentlicht von PSM.Media

Polizistin aus Sachsen-Anhalt suchte Brieffreundschaft zum Attentäter von Halle

Eine Polizistin aus Sachsen-Anhalt ist beurlaubt worden, weil sie die Nähe des inhaftierten Synagogen-Attentäters von Halle, Stephan B., gesucht hat. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Dienstagsausgabe). Demnach sind die Sicherheitsbehörden alarmiert: Die Polizistin soll per Brief romantische Gefühle gegenüber dem rechtsextremen Attentäter ausgedrückt haben. Zudem soll die Anfang-Zwanzigjährige eine Neigung zu rechtsextremen Verschwörungstheorien offenbart haben. Gegen die Polizistin aus dem Bereich der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau läuft eine interne Ermittlung: Sie soll klären, inwiefern die Frau gegen Beamtenrecht verstoßen hat. Das Landesinnenministerium in Magdeburg äußerte sich am Montag auf MZ-Anfrage nicht zu dem Fall.

Die Polizistin soll selbst den Briefkontakt zu dem 29-jährigen Rechtsextremisten gesucht haben. Laut MZ-Recherchen sehen Sicherheitsexperten in dem Fall Ansätze einer seltenen sexuellen Neigung: dem “Bonnie-und-Clyde-Syndrom”, in der Medizin als Hybristophilie bezeichnet. Betroffene fühlen sich zu Kriminellen hingezogen, insbesondere zu Gewalttätern und Mördern. Brisant: Die Polizistin soll in einem Brief an den Attentäter nahegelegt haben, dass sie an ein jüdisches Machtmonopol glaube. Die interne Prüfung soll nun klären, ob und inwiefern die Polizistin rechtsextreme Ansichten teilt. Dass der Fall ans Licht kam, soll auf interne Hinweise von aufmerksamen Kollegen zurückgehen. Nach MZ-Recherchen erhielt Stephan B. in der Haft außerdem Post von polizeibekannten Rechtsextremisten.

Stephan B. hatte vor zwei Jahren einen der schwersten rechtsextremen Anschläge in der Geschichte der Bundesrepublik verübt. Am 9. Oktober 2019 hatte er versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und betende Juden zu erschießen. Für seine Tat wählte der Neonazi aus Mansfeld-Südharz den höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur. Während des Angriffs befanden sich rund 50 Gläubige im Gotteshaus. Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und Ladehemmungen der Selbstbauwaffen, die Stephan B. für die Morde konstruiert hatte. Infolge des gescheiterten Anschlags hatte B. zwei Menschen in der Stadt erschossen. Auf der Anklagebank hatte sich der Neonazi zu seinem Judenhass bekannt – er habe weitere Extremisten zu Anschlägen motivieren wollen. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte B. Ende 2020 zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung. Ein Gutachter diagnostizierte bei B. eine Persönlichkeitsstörung.

 

MZ/Presse.Online, Foto: Anschlag in Halle: Stephan B. lieferte sich einen Schusswechsel mit der Polizei © dpa