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Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder

Veröffentlicht von PSM.Media

Europäische Gerichtshof zum Kindergeld für im Ausland lebende Kinder erwartet

Luxemburg- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet heute (09.30 Uhr) ein Urteil zu den Ansprüchen auf Kindergeld, wenn die Kinder eines Arbeitslosen in einem anderen EU-Staat leben. Konkret geht es dabei um den Fall eines Rumänen, der in Irland Arbeitslosenunterstützung erhielt. Er klagte auf Kindergeld für seine in Rumänien lebenden Kinder. (Az. C-322/17)

Der seit 2003 in Irland lebende Kläger wurde 2009 arbeitslos. Er erhielt danach für ein Jahr eine beitragsabhängige Arbeitslosenunterstützung und auch Kindergeld. In den folgenden drei Jahren bekam er eine beitragsunabhängige Unterstützung, aber kein Kindergeld mehr. Vor dem Hohen Gerichtshof Irlands beklagte er daraufhin, dass dies gegen Unionsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme verstoße. Das irische Gericht legte den Fall dem EuGH zur Auslegung des Unionsrechts vor.

 

Quelle: AFP, 07.02.2019, Foto: Systembild für Europäische Gerichtshof Urteil zum Kindergeld, Quelle: dpa/AFP/Archiv / Frank Leonhardt