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Geld für Schulausstattung soll es vom Bund geben

Veröffentlicht von PSM.Media

Bund will Kommunen künftig mit Milliarden für Schulen und Wohnungsbau helfen

Berlin- Der Bund will den Kommunen künftig mit zusätzlichen Milliarden unter die Arme greifen, um die Sanierung, maroder Schulen, sowie Schulausstattung, und den Bau neuer Wohnungen voranzubringen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Entwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) für mehrere Grundgesetzänderungen, mit dem bisherige Hemmnisse für eine finanzielle Förderung von Städten und Gemeinden abgebaut werden sollen.

Der Entwurf von Scholz, der auf Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zurückgeht, sieht eine Abkehr vom bisherigen Kooperationsverbot vor. Dadurch wird es ermöglicht, dass der Bund nicht mehr nur finanzschwachen Kommunen bei der Bildungsinfrastruktur helfen kann, wie es bisher im Grundgesetz heißt. Vielmehr sollen mit der Neuregelung alle Kommunen Geld für die Sanierung von Schulbauten oder die Anschaffung von Computern vom Bund bekommen können. Auch bei der Kinderbetreuung in Grundschulen soll sich der Bund finanziell stärker engagieren können.

Durch die Grundgesetzänderungen soll nach Angaben des Finanzministeriums zum eine Investitionsoffensive ermöglicht werden, mit der der Bund die Kommunen von 2018 bis 2021 beim Ausbau ihrer Schulinfrastruktur unterstützen kann. Zum anderen werden Investitionen im Rahmen des Digitalpaktes möglich, mit dem der Bund für die schulische IT-Infrastruktur bis zum Ende der Legislaturperiode weitere 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen will.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) erklärte zu dem Beschluss: “Heute haben wir im Kabinett einen entscheidenden Schritt getan, um sowohl den Digitalpakt Schule als auch den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder voranzutreiben.”

Der SPD-Bildungsexperte Oliver Kaczmarek bezeichnete es als “großen Erfolg”, dass das Kooperationsverbot falle. “Der alte Geist, der Bund und Länder in der Bildungspolitik in Konkurrenz zueinander gesetzt hat, wird mit der vorliegenden Änderung des Grundgesetzes überwunden”, erklärte er.

Durch die Schaffung des neuen Grundgesetzartikels 104d wird dem Bund die Möglichkeit gegeben, Ländern und Kommunen zweckgebunden Finanzhilfen für Investitionen beim sozialen Wohnungsbau zukommen zu lassen. Die derzeitige Unterstützung des Bundes würde ohne Grundgesetzänderung 2019 auslaufen.

Der Deutsche Städtetag verwies in einer Erklärung darauf, das der Bund mit der Neuregelung über 2019 hinaus in der finanziellen Verantwortung bleibe. Der Bund wolle den sozialen Wohnungsbau mit jeweils einer Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 mitfinanzieren. Die Bundesmittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur sollen demnach von derzeit 330 Millionen Euro bis zum Jahr 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöht und danach jährlich dynamisiert werden.

Die Union im Bundestag drängte darauf, die zweckgebundene Verwendung der Mittel sicherzustellen. “Wir gehen davon aus, dass die Zweckbindung künftig zu besseren Förderergebnissen führen wird”, erklärte ihr baupolitischer Sprecher Kai Wegner.

Für die vorgesehenen Grundgesetzänderungen ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Beschlossen werden soll die Neuregelung in der zweiten Jahreshälfte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) appellierte an beide Kammern, die Grundgesetzänderungen zu billigen. Die zusätzlichen Milliarden seien “zwingend notwendig, denn unser Bildungswesen ist chronisch unterfinanziert, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

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Quelle: AFP, 02.05.2018, Foto: Geld für die Schulausstattung soll es vom Bund geben, (Quelle: Wokandapix)