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Verfassungsgericht prüft kritische Äußerung Seehofers über die AfD

Veröffentlicht von PSM.Media

Verletzung der Neutralitätspflicht? Staatszersetzend: Gericht prüft kritische Äußerung Seehofers über die AfD

Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag (10.00 Uhr) eine kritische Äußerung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) über die AfD. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe befasst sich in einer mündlichen Verhandlung mit der Veröffentlichung eines Interviews auf der Internetseite des Ministeriums, in dem Seehofer das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion unter anderem als “staatszersetzend” bezeichnete. Die AfD wirft ihm deshalb vor, seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben. (Az. 2 BvE 1/19)

Die Partei macht geltend, dass durch die Veröffentlichung der Äußerungen auf der Internetseite des Ministeriums ihre Chancengleichheit verletzt worden sei. Seehofer sieht dagegen keinen Verstoß gegen seine Neutralitätspflicht als Bundesminister. Das Bundesverfassungsgericht dürfte in dem Fall grundsätzlich prüfen, wie weit die Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern im politischen Meinungskampf reichen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

 

AFP, 11.02.2020, Foto: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) © AFP/Archiv / Tobias SCHWARZ