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Wien bleibt bei 2G-Regel – Frist zur Äußerung verstrich um Mitternacht

Veröffentlicht von PSM.Media

Österreich: Ließ Mückstein VfGH-Frist zu unangenehmen Corona-Fragen verstreichen?

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hält an der Impfpflicht als Kontrolldelikt ab Mitte März fest. Bis Mitternacht hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) Zeit, um zahlreiche lästige Fragen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu beantworten. Schon seit Wochen mahnten Experten, dass er einige der Fragen mangels Daten gar nicht beantworten könne. Nun stellen sich unzählige Bürger die Frage: Hielt sich der Minister überhaupt an diese Frist?

Frist zur Äußerung verstrich um Mitternacht

Wien. Bereits unmittelbar nach der Versendung der Aufforderung um Stellungnahme stellte sich aufgrund der Zeitschiene die Frage, ob die Rücknahme des “Lockdowns für Ungeimpfte” und der 2G-Regel eine direkte Folge des VfGH-Schreibens war. Das Höchstgericht forderte darin diverse Pandemie-Zahlen, um zu eruieren, ob die schikanösen Maßnahmen angemessen oder überhaupt wirksam waren.

Und nachdem im Laufe dieser Woche weitere Schein-Lockerungen kamen und das Volk sich im Öffnungs-Taumel vergnügen soll, hofft “Mücke” womöglich, dass das Volk die Antwort auf diese drängenden Fragen nun gar nicht mehr begehrt. Aber weit gefehlt: Dieses will und verdient Aufklärung. Noch vor wenigen Tagen beteuerte der Minister jedenfalls, dass er fristgerecht antworten werde. An die Öffentlichkeit drangen seine Antworten bislang nicht. Jetzt dürften sich viele Österreicher die Gretchenfrage stellen: Kann oder will er diese Fragen womöglich nicht beantworten?

Mückstein sollte Pandemie-Detailzahlen liefern

Theoretisch wäre es freilich völlig fristgerecht, wenn Mückstein seine Antworten – vorausgesetzt er kann diese liefern – am Freitag auf dem Postweg übermittelte und diese erst im Laufe der kommenden Woche ankommen. Aber die Stille vonseiten seines Ministeriums spricht Bände. Denn der Fragenkatalog ist für ihn und das türkis-grüne Corona-Management höchst unangenehm. So sollte er etwa die Zahlen auf der Intensivstation, auf der Normalstation sowie bei den Todesfällen aufschlüsseln – und zwar danach, ob diese ursächlich wegen Covid-19 auftraten oder dies eine Nebendiagnose war.

Weiters sollte er dies nach nach Alterskohorte und Geschlecht in relativen Zahlen tun sowie nach Virusvariante und Lebensbereich. Weiters möge Mückstein den epidemiologischen Nutzen von FFP2-Masken, Corona-Tests und den einzelnen Impfdosen sowie deren behauptete “Schutzwirkung” darlegen. Das Risiko einer Hospitalisierung nach Impfstatus wurde ebenso abgefragt sowie der Einfluss des “Lockdowns für Ungeimpfte” auf diese Zahlen. Auch die Frage, wieso die Übersterblichkeit im Vorjahr trotz geringerer Covid-19-Todesfälle im Vorjahr höher war als 2020 sollte er erklären.

Zick-Zack-Kurs: Mückstein ist angezählt

Sollte Mückstein die fristgerechte Antwort auf die Fragen verschlafen oder verweigert haben, dürfte der umstrittene Minister wohl endgültig angezählt sein. Ohnehin glauben politische Beobachter, dass sein Amt relativ zeitnah zur Verfügung stehen könnte. Bis dahin torkelt er weiterhin behäbig über das politische Parkett. Nachdem er zuletzt androhte, dass die Impfzwang-Strafen ab 15. März fix sind, rudert er nun zurück. Dies solle erst die zuständige Kommission Anfang März entscheiden.

 

WB, Foto: Pressefoto: Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein. Foto: © Stefanie Freynschlag