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Bayern – 2G-Regel nicht in Spielzeugläden

Veröffentlicht von PSM.Media

Spielzeugläden in Bayern unterliegen nicht der 2G-Regel

Wer in Spielzeugläden in Bayern einkaufen möchte, muss nicht die 2G-Regel erfüllen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am vergangenen Freitag. Die Begründung: Spielzeugläden dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs.

Urteil in Bayern: Spielzeug ist für Kinder essentiell

Der Grund: Als Ausnahmen von der 2G-Regel hatte die Staatsregierung zwar Läden aufgelistet, die eindeutig zur notwendigen Grundversorgung zählen. Also Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Allerdings wurden auch Läden mitaufgezählt, die zunächst keine dringenende Notwendigkeit für den täglichen Bedarf nahelegen: Also Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe.

Die Richterinnen und Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erklärten, dass Spielzeugläden für Kinder mindestens dieselbe Bedeutung hätten wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen oder Gartengeräte. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen, so die Richterinnen und Richter weiter.

Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel. Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen wurden Ladengeschäfte “zur Deckung des täglichen Bedarfs”. Wie der Verwaltungsgerichtshof am Montag mitteilte, hatte der Inhaber eines Spielwarengeschäfts einen Eilantrag hiergegen gestellt. Die Richter lehnten den Eilantrag als unzulässig ab – aber nur, weil der Kläger gar nicht betroffen sei.

Nach Urteil in Bayern: Weitere Klagen könnten folgen

Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) in Köln begrüßte die Entscheidung. Zeitlgiech forderte der Verband ein Ende von 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland. Nun prüfen weitere Spielzeughändler auch in anderen Bundesländer, ob sie ebenfalls eine Klage einreichen.

 

dpa/presse.online, Foto: Systembild: Spielwaren-Einzelhandel © IStock