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Volksentscheid – Berlin 2030 Klimaneutral

Veröffentlicht von PSM.Media

Wird die Hauptstadt ihre Klimaziele verschärfen?

Berlin. Mit dem Volksentscheid am 26. März steht eine Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes zur Abstimmung. 607.000 JA-Stimmen werden benötigt, damit das Land Berlin verpflichtet wird, den Gesetzesentwurf von “Berlin Klimaneutral 2030” umzusetzen.

Ziel ist eine Verpflichtung, das 1,5-Grad-Ziel des im Jahr 2015 beschlossenen Pariser Klimaschutzabkommens in den kommenden Jahren zu erreichen. Ist der Volksentscheid erfolgreich, ändert sich das Gesetz und muss umgesetzt werden. Allerdings hat das Abgeordnetenhaus das Recht, auch per Volksentscheid zustande gekommene Gesetze anzupassen. Mithilfe der Abstimmung soll ein klimaneutrales Berlin schon 2030 möglich gemacht werden – und nicht erst 2045.

Klima-Volksentscheid in Berlin – Stimmen Sie mit Nein!

Mit dem Begriff „klimaneutral“ ist gemeint, dass keine fossilen Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Gas verwendet werden dürfen, weil sie CO2 freisetzen. Wenn die Mehrheit dafür stimmt, dann müsste die Verbrennung von Kohle, Öl oder Gas also bis 2030 eingestellt werden.

Jeder, der noch bei Verstand ist, weiß, dass dieses Ziel in sechseinhalb Jahren gar nicht erreicht werden kann. Denn mehr als 95 Prozent aller Heizungen und des Autoverkehrs werden in Berlin mit fossiler Energie betrieben.

Inwiefern ist der Gesetzentwurf rechtlich bindend?

Die Hauptstadt hätte nach einem positiven Ergebnis somit ein neues Energiewende- und Klimaschutzgesetz. „Wir haben es mit einem Volksentscheid zu tun. Es geht um einen bereits fertigen Gesetzentwurf, keine Anregung für schärfere Klimaziele. Es tritt an die Stelle des bisher geltenden Gesetzes.“ Mit Bezugnahme auf das neue Klimaschutzziel würden sich „sehr harte, einschneidende Maßnahmen“ rechtfertigen.

Zur Abstimmung steht das Berliner „Klimaschutz- und Energiewendegesetz“ in verschärfter Form. Wenn die Mehrheit mit „Ja“ stimmt, tritt dieses Gesetz unmittelbar in Kraft.

Dann wäre der Berliner Senat gezwungen, radikale „Sofortmaßnahmen“ anzuordnen, um den Ausstoß von CO2 zu reduzieren. Das wären Fahrverbote, Heizungsverbote oder ein Sanierungszwang für Gebäude.

 

DPA/PSM, Foto; Systembild: Ausstoß von CO2 in Berlin berechnen © IStoclk