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Werbeverbot für Abtreibungen

Veröffentlicht von PSM.Media

Wie könnte ein Kompromiss aussehen?

Der Koalitionskompromiss im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Die neue CDU-Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer begrüßte in der Nacht auf Donnerstag, dass das Werbeverbot erhalten bleibe. Scharfe Kritik kam dagegen von den Grünen und der auf Grundlage des umstrittenen Strafrechtsparagrafen 219a verurteilten Ärztin Kristina Hänel.

“Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für CDU überragende Bedeutung”, schrieb Kramp-Karrenbauer im Kurzbotschaftendienst Twitter. “Deshalb gut, dass Werbeverbot bleibt.”

Die Grünen-Abgeordneten Katja Keul und Ulle Schauws kritisierten dagegen, die Bundesregierung lege einen “unausgegorenen Vorschlag vor”, nur um den Strafrechtsparagrafen nicht streichen zu müssen “und weiter auf Zeit zu spielen”. Die Umsetzung einer angekündigten Ergänzung des Paragrafen bleibe “völlig nebulös”. Ärzten und Frauen werde weiterhin Misstrauen entgegengebracht. Dies zeige die ebenfalls von der Koalition geplante Studie über seelische Folgen nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Die Ärztin Hänel und die Medizinerinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász erklärten, sie als von Strafverfahren betroffene Ärztinnen seien “entsetzt”. Bei genauerem Hinsehen erweise sich der Vorschlag als “Null-Nummer”. So solle Paragraf 219a inklusive seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis “komplett bestehen” bleiben. “Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind.”

Union und SPD hatten sich am Mittwochabend nach monatelangem Streit über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche auf einen Kompromiss geeinigt. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) sagte nach mehrstündigen Beratungen der zuständigen Bundesminister in Berlin, eine rechtliche Neuregelung solle festlegen, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser künftig darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Werbung dafür dürfe es aber auch künftig nicht geben. Wie die künftige Regelung genau aussehen soll, blieb zunächst offen.

Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen Kontaktinformationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellen. “Diesen Informationsauftrag wollen wir gesetzlich verankern”, hieß es in der gemeinsamen Erklärung der zuständigen Minister von Union und SPD. Der neue Gesetzentwurf solle im Januar vorgelegt werden, sagten Braun und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).

Die Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten und der Schutz des ungeborenen Lebens seien gemeinsames Anliegen der Koalitionspartner, hieß es in dem Text weiter. Frauen, die sich letztlich für einen Abbruch entscheiden, sollten eine dafür geeignete Einrichtung finden können. Konkret soll für die Neuregelung der bisherige Paragraf 219a ergänzt und das Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert werden.

Barley sagte, die Einigung bringe die erforderliche Rechtssicherheit und berge die Chance für einen breiten gesellschaftlichen Konsens. “Wir sorgen dafür, dass Ärzte Rechtssicherheit erhalten”, betonte die Ministerin.

Auch der an den Beratungen beteiligte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) begrüßte die erzielte Einigung. “Die Koalition hat gezeigt, dass sie auch schwierige Diskussionsprozesse erfolgreich gestalten kann.” SPD-Chefin Andrea Nahles kündigte an, ihre Fraktion werde nunmehr den genauen Gesetzestext abwarten, bewerten “und schließlich darüber abstimmen”.

 

Quelle: AFP, 13.12.2018, Foto: Protest gegen Paragraf 219a, Quelle: dpa/AFP/Archiv / Silas Stein