Bundestag beschließt Korrekturen am Wetterdienstgesetz Open Data beim DWD - Smart Services in der digitalen Wirtschaft Private Wetterdienste begrüßen den gefundenen Kompromiss

Bundestag beschließt Korrekturen am Wetterdienstgesetz Open Data beim DWD – Smart Services in der digitalen Wirtschaft Private Wetterdienste begrüßen den gefundenen Kompromiss

Veröffentlicht von PSM.Media

Berlin – Erfolg für private Wetterdienste und Unternehmen der digitalen Wirtschaft: Der Bundestag hat am Donnerstag Änderungen an der geplanten Gesetzesnovelle zum Deutschen Wetterdienst (DWD) beschlossen. Während Open Data durch die kostenfreie Abgabe von Wetterdaten weiterhin realisiert wird, schränkt das geänderte Gesetz kostenfreie staatliche Dienstleistungen auf Unwetterwarnungen und Warnungen vor Radioaktivität ein. Ebenso kostenfrei bleiben Leistungen für den Katastrophenschutz.

Der Bundestag folgt damit den wettbewerbspolitischen Bedenken des Bundesrates und namhafter Ökonomen sowie von Verbänden der digitalen Wirtschaft.

In dem umstrittenen Gesetzesentwurf “Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst” sollte ursprünglich dem DWD erlaubt werden, sämtliche meteorologische Dienstleistungen für jedermann ohne eine Vergütungspflicht zu erbringen. Der Gesetzentwurf wurde vom Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur des Ministers Alexander Dobrindt (CSU) eingebracht und wurde vom DWD selbst verfasst.

Der Verband Deutscher Wetterdienstleister (VDW) sah dadurch den fairen Wettbewerb behindert und die Existenzgrundlage sowie zahlreiche Arbeitsplätze in der Digitalwirtschaft insgesamt bedroht.

Auch Bundesrat sah Behinderung privatwirtschaftlicher Anbieter

Auch der Bundesrat empfahl in seinem Beschluss vom 10. März, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. Die Ländervertretung bat darum, die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem europäischen Wettbewerbsrecht zu prüfen. Der Bundesrat äußerte gegenüber der “faktischen Ermächtigung” des DWD zur entgeltfreien Bereitstellung jeglicher Dienstleistung erhebliche wettbewerbsrechtliche Bedenken und stellte fest: “Die unentgeltliche Abgabe von Leistungen des steuerfinanzierten Deutschen Wetterdienstes stellt eine Behinderung etablierter privatwirtschaftlicher Anbieter dar”.

Gründliche Prüfung der Gesetzesnovelle gefordert

Der Bitte des Bundesrates, die Gesetzesnovelle gründlich zu prüfen hatte sich der VDW in vollem Umfang angeschlossen. “Ein erster Schritt in die richtige Richtung”, begrüßte Dennis Schulze, Vorstandssprecher des VDW und Geschäftsführer der MeteoGroup Deutschland GmbH den Beschluss des Bundesrates vom 10. März 2017. “Wir wünschen uns, dass der Gesetzgeber der Bitte des Bundesrates folgt und das Gesetz überarbeitet. Durch präzise Vorgaben muss sichergestellt werden, dass der Gesetzestext die Intentionen von Open Data und Digitaler Agenda tatsächlich umsetzt und nicht, wie im bisherigen Entwurf, diese Ziele auf den Kopf stellt.”

Auch Joachim Klaßen, Geschäftsführer von WetterOnline, sieht beim Anbieten von Wetter-Dienstleistungen die Notwendigkeit klar definierter Grenzen zwischen der Behörde DWD und privaten Unternehmen: “Amtliche Warnungen vor Unwettern sollte der DWD entgeltfrei erbringen. Die Grenze entgeltfreier Wetter-Dienstleistungen des steuerfinanzierten DWD ist aber dort zu ziehen, wo Unwetter aufhören und das ganz normale Wetter anfängt.”

Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht

Der VDW forderte den Gesetzgeber daher in den vergangenen Monaten auf, die vom Bundesrat erbetenen Prüfungen und Änderungen in seinen Beratungen zu berücksichtigen.

Die entgeltfreie Erbringung sämtlicher Wetter-Dienstleistungen für den Endverbraucher durch den DWD stieß allgemein auf erhebliche wettbewerbsrechtliche Bedenken. Diese Ermächtigung hätte gegen europäisches Wettbewerbsrecht und gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Zudem wären Marktzutrittsschranken für neue oder bestehende Marktteilnehmer errichtet worden.

Neben dem VDW hatten auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) heftige Kritik am DWD-Gesetz geübt. Durch das Gesetz werde ein Präzedenzfall für die fehlerhafte Umsetzung von Open Data und Digitaler Agenda in Deutschland geschaffen, hieß es von dort.

In zahlreichen Gutachten wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Hause Dobrindt scharf kritisiert. Professor Dr. Justus Haucap vom Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) hatte bereits im Januar ganz erhebliche Bedenken gegen die geplante Ermächtigung des DWD, steuerfinanziert und entgeltfrei unbegrenzt in Konkurrenz zu privaten Anbietern zu treten. Professor Dr. Christian von Coelln von der Universität zu Köln äußerte erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken zur Zulässigkeit eines derartigen Eingriffs einer Behörde in den Markt und kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Neuregelung alles in allem gegen das Grundgesetz verstößt.

Open Data beim DWD – Smart Services in der digitalen Wirtschaft

Wie in den Gutachten der Wissenschaftler und in den Stellungnahmen der Verbände der digitalen Wirtschaft zum Ausdruck kommt, ist im Sinne der Digitalen Agenda der Bundesregierung zu unterscheiden zwischen Open Data einerseits und daraus entwickelten Smart Services andererseits. Die nun überarbeitete Regelung weist dem DWD als datenhaltende Stelle die Aufgabe zu, seine Daten entgeltfrei bereitzustellen (Open Data), nicht aber selbst Smart Services zu entwickeln und entgeltfrei anzubieten. Diese Smart Services sind im Sinne der Digitalen Agenda und der nun gefundenen Neuregelung Sache der digitalen Wirtschaft.

(ots)+ Foto: “obs/VDW Verb. Deutscher Wetterdienstleister/Quelle: WetterOnline”