Bundestagswahl im Land

#Erfrischungsgeld?

Veröffentlicht von PSM.Media

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Berlin-  Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag wird am 24. September 2017 stattfinden.

Für Wahlen und Abstimmungen suchten die  Bezirkswahlämter in Berlin und Brandenburg zahlreiche Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Voraussetzungen und Vorbereitung Wahlhelfer müssen für die Landtagswahl wahlberechtigt, das heißt am Wahltag die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand ausgeschlossen. .

Für die Tätigkeit erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer  ein #Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- € im Wahlvorstand bzw. 35,- € im Briefwahlvorstand. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Öffentlichen Dienstes beträgt das Erfrischungsgeld, sofern Sie von ihrem Arbeitgeber Freizeitausgleich bekommen, 30,- € im Wahlvorstand bzw. 25,- € im Briefwahlvorstand.

Aber warum bekommen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Öffentlichen Dienstes eigentlich mehr? Ein Tag Freizeitausgleich im Öffentlichen Dienst und zusätzlich  30,-€ bar. Andere erhalten nur 50 Euro, das war´s. Also warum diese Ungleichbehandlung von Wahlhelfern in der Stadt?

Wäre es nicht Zeit „Sondervergünstigungen für städtische Mitarbeiter“ abzuschaffen. Jeder Wahlhelfer leistet doch einen „wertvollen und unverzichtbaren Dienst an der Demokratie“. Die Stadt sollte daher „auch jeden Bürger gleich behandeln“.

Beim Einsatz städtischer Bediensteter handele es sich „um ein bewährtes Verfahren” aber reicht das als Begründung?

Oder wie ist Eure Meinung dazu?

Beitrag: Angel