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Berliner Verwaltungsgericht ordnet Diesel-Fahrverbote an

Veröffentlicht von PSM.Media

Ältere Diesel-Fahrzeuge müssen ab Sommer Hauptstadt Innenstadt meiden

Berlin- Nach Hamburg, Frankfurt und Stuttgart werden nun auch Teile der Berliner Innenstadt zur Sperrzone für Dieselfahrer. Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt verpflichtete am Dienstag den Senat zur Anordnung von Diesel-Fahrverbote für Pkw und Lkw auf elf Streckenabschnitten. 120 weiteren Straßen, an denen Grenzwerte überschritten werden, droht bei anhaltender Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts ebenfalls ein Diesel-Fahrverbot.

Betroffen sind die Leipziger Straße, die Reinhardtstraße, die Brückenstraße, die Friedrichstraße, der Kapweg, Alt Moabit, die Stromstraße und die Leonorenstraße. “Außerdem ist der dabei entstehende Ausweichverkehr zu berücksichtigen”, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke. Damit könnten Fahrverbote auch umliegende Straßen treffen. Auf den von Marticke benannten Straßen würde selbst nach Senatsberechnungen ein Fahrverbot nur für Diesel-Pkw bis zur Schadstoffklasse 5 nicht ausreichen, um künftig den Grenzwert einzuhalten.

Berlins Senatorin Regine Günther kündigte nach dem Urteil an, streckenbezogene Fahrverbote würden “ab Juni, Juli” greifen. Sie sah durch das Urteil die Bemühungen des Senats zur Einhaltung der Grenzwerte grundsätzlich bestätigt. Günther warf der Bundesregierung und der Autoindustrie vor, “durch ihr Nichthandeln” die Fahrverbote zu verantworten.

Das Urteil nimmt zwar nur Fahrzeuge bis zur Schadstoffklasse 5 ins Visier, könnte aber auch moderne Fahrzeuge der Schadstoffklassen 6a bis 6c treffen. Weil einzig die Abgasnorm 6d repräsentativ für die realen Emissionen ist, könnte die Senatsverwaltung auch aktuellere Modelle bis zur Abgasnorm 6c in die Fahrverbote einschließen, hieß es.

Der Vorsitzende Richter Marticke stützte seine Entscheidung unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die vom Senat angeführte rückläufige Emissionstendenz nicht ausreiche. Der Grenzwert werde in Berlin bereits seit acht Jahren und neun Monaten überschritten. Auch die in der Realität zu hohen Emissionen von Dieselautos, die allein rund die Hälfte des Stickstoffdioxids in der Berliner Luft produzierten, seien seit Jahren bekannt. Der Senat müsse sofort handeln.

“Das war heute ein guter Tag für die saubere Luft in Berlin”, sagte der Bundesgeschäftsführer der klagenden Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, nach dem Urteil. Seine Organisation hatte in ihrer Klage gegen den Senat ursprünglich Dieselfahrverbote für die Umweltzone im gesamten Innenstadtbereich sowie weitere Straßen gefordert. Dieser Forderung hatte das Gericht mangels Verhältnismäßigkeit eine Absage erteilt.

Dennoch könnten Fahrverbote in den acht Straßen sowie auf umliegenden Ausweichrouten den Dieselverkehr erheblich einschränken. So sind zum Beispiel die Leipziger Straße und die Brückenstraße wichtige Verbindungsachsen. Der ADAC appellierte deshalb an den Berliner Senat, zumindest Fahrzeuge der Euronorm 6 zu verschonen. “Es kann nicht angehen, dass Verbraucher für die Versäumnisse von Politik und Industrie zahlen müssen”, erklärte Karsten Schulze, Vorstand für Technik im ADAC Berlin-Brandenburg.

DUH-Bundesgeschäftsführer Resch forderte die Industrie zudem zu umfassenden Hardware-Nachrüstungen auf: “Wir müssen das Problem von elf Millionen Betrugsfahrzeugen in allen Städten lösen.” Vielfach verbaute Vorrichtungen zur Abschaltung der Abgasreinigungsanlagen bei bestimmten Temperaturen seien illegal, sagte Resch. Sie trügen jährlich zu tausenden Todesfällen durch eine zu hohe Stickstoffdioxidbelastung in der Luft bei.

Der BUND wertete das Urteil als “Ohrfeige” für Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). “Das einzig auf dem guten Willen der Konzerne basierende Diesel-Konzept der Bundesregierung ist unzureichend und verhindert keine Fahrverbote”, teilte der BUND mit.

 

Quelle: AFP, 09.10.2018, Foto: Autoverkehr auf der Friedrichstraße in Berlin/Berliner Verwaltungsgericht ordnet Diesel-Fahrverbote an, (dpa/AFP/Archiv / Arne Immanuel Bänsch)