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Fitnessstudio muss Beiträge während Corona-Schließung zurückzahlen

Veröffentlicht von PSM.Media

Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträgen wegen behördlicher Schließung

BGH Urteil: Fitnessstudio-Betreiber müssen die Mitgliedsbeiträge zurückzahlen, die sie während der coronabedingten Schließung erhalten haben

Karlsruhe. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Laut dem Urteil ist bei einem Vertrag mit mehrmonatiger fester Laufzeit die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung.
Ein Kunde mit einem zweijährigen Vertrag hatte geklagt, nachdem das Fitnessstudio ihm eine Erstattung verwehrt hatte. Das Studio wollte stattdessen die Wochen der Schließung an die Vertragslaufzeit anhängen. Dies hat der BGH nun für nicht rechtens erklärt.
Begründet wird das Urteil unter anderem mit der Gutschein-Lösung, die der Gesetzgeber im Frühjahr 2020 eingeführt hatte, um massenhafte Insolvenzen durch Rückforderungen zu verhindern.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Foto: Systembild für Fitnessstudio muss Beiträge während Corona-Schließung zurückzahlen © IStock