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Fund Hauptzollamt Rosenheim

Veröffentlicht von PSM.Media

Bei Kontrollen:

mehrere Alkoholschmuggler und Drogenbesitzer vom Rosenheims Zoll aufgegriffen

Rosenheim – Bei Kontrollen auf den oberbayerischen Autobahnen haben Rosenheimer Zollbeamte innerhalb einer Woche gleich mehrere Alkoholschmuggler und Drogenbesitzer aufgegriffen.

Am 12. September 2017 kontrollierten die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein des Hauptzollamts Rosenheim einen in Großbritannien zugelassenen Pkw. Das Fahrzeug war auf der Autobahn BAB 8 in Fahrtrichtung München unterwegs und wurde bei der Anschlussstelle Rosenheim West auf einen Parkplatz gezogen. Der 23-jährige Fahrer und seine 21-jährige Beifahrerin gaben an, keine Betäubungsmittel dabei zu haben. Zur Überprüfung der Aussage ließen die Zöllner den PKW von ihrem Rauschgiftspürhund Dewi absuchen. Dessen besonderes Interesse am Schalthebel des Fahrzeugs veranlasste die Beamten eine Abdeckung am Schaltknauf zu öffnen. Zum Vorschein kam eine Cliptüte mit ca. 1 Gramm Kokain. Daraufhin wurde der PKW für eine Intensivkontrolle in die Überholungshalle des Hauptzollamts Rosenheim verlagert. Dort entdeckten die Zöllner unter der Fußmatte auf der Beifahrerseite eine weitere Cliptüte, diesmal mit rund 1 Gramm Haschisch, und einen größeren Bargeldbetrag. In einer Kühltasche im Kofferraum fanden sie darüber hinaus fünf, in Alufolie verpackte, mit Liquid-LSD getränkte Zuckerwürfel sowie 48 Stück Ecstasy-Tabletten. Gegen das britische Pärchen wurde ein Strafverfahren wegen Bannbruch und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde das vorgefundene Bargeld, abgesehen von einem Restbetrag für die Heimfahrt, als Sicherheit für die Strafe und die Verfahrenskosten einbehalten. Ebenso wurde das gesamte Potpourri der aufgefundenen Betäubungsmittel vom Zoll sichergestellt.

Zwei Tage später, am 14. September, hatte die Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein auf der Autobahn Salzburg Richtung München bei Piding einen bulgarischen Kleinlaster zu einer Kontrolle aus dem fließenden Verkehr herausgezogen. Alle acht Insassen verneinten die Frage der Zöllner nach mitgeführten Waren, insbesondere Zigaretten und Alkohol. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs stellten die Zöllner jedoch insgesamt 234 Flaschen mit zusammengenommen 113,4 Litern Trinkbranntwein in bulgarischer Originalverpackung fest. Auf mehrmaliges Nachfragen gab der in Brüssel ansässige Fahrer schließlich zu, die 29 Kartons mit dem hochprozentigen Inhalt an Händler in Hessen und Belgien ausliefern zu wollen. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nach Sicherstellung des gesamten Trinkbranntweins und Entrichtung einer Sicherheit für die zu erwartende Strafe durfte die Gruppe ihre Fahrt fortsetzen.

Bereits einige Tage vorher war den Traunsteiner Kontrollbeamten des Hauptzollamts Rosenheim auf der Autobahn BAB 94 bei Winhöring ein ebenfalls aus Bulgarien kommender Kleintransporter mit 186 Flaschen vierzigprozentigem bulgarischen Branntwein ins Netz gegangen. Der in Frankfurt am Main lebende Besitzer bestritt bis zum Schluss, dass die Ladung zum Weiterverkauf bestimmt sei. Stattdessen gab er an, den gesamten Schnaps für die Hochzeit seines Sohnes zu benötigen. Der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen ihn und der Sicherstellung des Branntweins durch den Zoll, konnte er dadurch nicht entgehen. Aufgrund seines deutschen Wohnsitzes wurde auf die Zahlung einer Sicherheit verzichtet.

Am 15. September 2017 war dann die Kontrolleinheit Verkehrswege München des Hauptzollamts Rosenheim, diesmal wieder auf der Autobahn BAB 8 Richtung München, erfolgreich. Auf Höhe des Parkplatzes Seehamer See Ost hatten sie den österreichischen PKW zur Kontrolle aus dem fließenden Verkehr herausgezogen. In der Hosentasche des Fahrers fanden die Kontrollbeamten eine Tüte mit 1 Gramm Kokain. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs konnte noch ein griffbereites Springmesser im Handschuhfach festgestellt werden. Dem in Wien lebenden Iraker droht jetzt ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz.

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, Foto: Vom Zoll sichergestellte Betäubungsmittel (Foto © Zoll)