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Hauptzollamt Osnabrück

Veröffentlicht von PSM.Media

Inhaber einer Baufirma wird zu 30 Monaten Haft verurteilt; Zoll deckt eine Schadenssumme von rund 650.000 Euro auf

Osnabrück – Das Amtsgericht Vechta verurteilte den Inhaber einer Baufirma aus dem Landkreis Vechta wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in ihrer Anklageschrift vom 02.03.2017 insgesamt 33 Taten über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren vorgeworfen.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelt hatten, hatte der Verurteilte in seinem Unternehmen von Januar 2013 bis September 2015 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Dadurch hinterzog der 43-jährige Sozialversicherungs-, Urlaubskassen- und Bauberufsgenossenschaftsbeiträge von insgesamt rund 650.000 Euro.

Die Höhe der Strafe ergab sich zum einen aus der Höhe des vom Bauunternehmer verursachten Schaden für die Sozialkassen und zum anderen aus der Tatsache, dass er bereits früher wegen gleichgelagerter Taten in Erscheinung getreten war.

Das Urteil des Amtsgerichts Vechta ist noch nicht rechtskräftig.

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