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NEW YORKER gewinnt Rechtsstreit auf sofortige Auskunft

Veröffentlicht von PSM.Media

Fälschungen bei Amazon

Braunschweig- Das Online-Portal Amazon muss nach einem Urteil zukünftig allen Markenherstellern sofort und uneingeschränkt Auskunft über dort gehandelte Plagiate geben. NEW YORKER gewinnt Rechtsstreit auf sofortige Auskunft.

 

Bereits im September 2017 konnte der Young Fashion-Filialist NEW YORKER einen Etappensieg im Rechtsstreit gegen Amazon erzielen. Damals hatte das Landgericht Braunschweig erstmals entschieden, dass der Online-Versandhändler gegenüber Markenherstellern in allen Fällen auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auskunftspflichtig ist. Amazon legte Berufung ein und scheiterte nun vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erneut. Dieses bestätigte in seinem Urteil die Anwendbarkeit einer zum Schutz von Markenherstellern geschaffenen Vorschrift des deutschen Markengesetzes, beruhend auf einer EU-Richtlinie.

Auf Amazon werden schon seit längerer Zeit unkontrolliert gefälschte und unlizenzierte Waren angeboten, bislang ohne wirksame Kontrolle. Kunden wurden betrogen, Unternehmen in ihren Markenrechten verletzt. So auch NEW YORKER: Ein Händler bot auf Amazon gefälschte Artikel einer Eigenmarke des Fashion-Unternehmens an, ohne dessen Einwilligung.

 

NEW YORKER begrüßt die Entscheidung und freut sich über das beispielhafte Urteil, das nicht nur mehr Sicherheit für Kunden im Bereich des E-Commerce bedeutet, sondern allen Markenherstellern die Möglichkeit bietet, ihre Markenrechte effektiver zu schützen.

 

ABOUT US

Als erfolgreiches Young Fashion Unternehmen mit Hauptsitz in Braunschweig ist NEW YORKER weltweit mit über 1.000 Filialen in 40 Ländern vertreten. Seit mehr als 40 Jahren befindet sich NEW YORKER kontinuierlich auf Wachstumskurs und zählt mittlerweile mit über 16.000 Mitarbeitern zu den größten internationalen Modemarken.

 

Das Sortiment besteht aus den Eigenmarken FSBN, FB SISTER, AMISU, SMOG, NEW YORKER ATHLETICS, BLACK SQUAD, CENSORED und ACCESSOIRES und richtet sich an trendbewusste Kunden aller Altersklassen.

 

– Das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 21.09.2017 (Aktenzeichen 22 O 1330/17) bestätigte zu Gunsten von NEW YORKER die einstweilige Verfügung gegen die beiden AMAZON-Gesellschaften.

 

– Die dagegen seitens AMAZON beim Oberlandesgericht Braunschweig (Aktenzeichen 2 U 73/17) eingelegte Berufung wies das OLG mit Beschluss vom 27.02.2018 zurück.

 

– AMAZON gab sodann im Juli 2018 die Abschlusserklärung gegenüber NEW YORKER ab, wodurch AMAZON das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 21.09.2017 als nach Bestandskraft und Wirkung einem entsprechenden Hauptsachetitel gleichwertig anerkannte.

 

– Die vorliegend entscheidende markengesetzliche Vorschrift ist § 19 MarkenG, der maßgeblich durch die Enforcement-Richtlinie der EU geändert wurde.

 

Quelle: NEW YORKER Marketing & Media International GmbH, 02.08.2018, Foto: NEW YORKER gewinnt Rechtsstreit auf sofortige Auskunft, (Quelle: rawpixel)