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PCR-Test nicht als Grundlage für Infektionen zulässig

Veröffentlicht von PSM.Media

Österreich: Verwaltungsgericht erklärt PCR-Test als Grundlage für Demoverbot für unrechtmäßig

Berlin- Die viel weiterreichende Bedeutung des Urteils zum Demonstrationsverbot könnte darin liegen, dass mit dieser Qualifikation des PCR-Tests der bisherigen Begründung von Lockdownmaßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern eine zentrale Begründung fehlt. 

Im Namen der Republik“ urteilte das österreichische Verwaltungsgericht (Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2), dass ein PCR-Test nicht geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Damit erklärte es die Untersagung einer Corona-Demonstration am 31. Januar für unrechtmäßig. Eingebracht hatte die Beschwerde die FPÖ, deren Vertreter sich am Mittwoch in einer Pressekonferenz in ihrem Protest bestätigt sahen.

Vienna.at schreibt: »Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende – in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission – die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses „Durcheinanderwerfen der Begriffe“ werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht. Für die WHO ausschlaggebend sei nämlich die Anzahl der Infektionen bzw. Erkrankten.
„Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO, lautet der Schluss des Verwaltungsgerichts.«

DiePresse schreibt: »Die Definition des Gesundheitsministeriums für bestätigte Corona-Fälle ist laut Verwaltungsgericht falsch. „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt“, heißt es in einem Erkenntnis, das sich eigentlich mit der Untersagung der Corona-Demonstration am 31. Jänner beschäftigt und diese daher als nicht zulässig ansieht. Eingebracht hatte die Beschwerde die FPÖ, deren Vertreter sich am Mittwoch in ihrem Protest bestätigt sahen.«

Und weiter: »Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende – in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission – die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses „Durcheinanderwerfen der Begriffe“ werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht. Für die WHO ausschlaggebend sei nämlich die Anzahl der Infektionen bzw. Erkrankten.«

Wörtlich sagt das Gericht:

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure, unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)

 

Tichys Einblick GmbH/Russmedia Digital GmbH/”Die Presse” Verlags-Gesellschaft m.b.H. Co KG, Foto: Systembild für PCR Test © IStock