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Nein zum sozialen Impfzwang!

Veröffentlicht von PSM.Media

Eine Verweigerung der Corona-Impfung darf nicht zur Streichung von Arbeitslosengeld führen

Berlin. Im Falle einer allgemeinen Corona-Impfpflicht könnte für nicht geimpfte Arbeitslose das Arbeitslosengeld I wegfallen. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele (SPD), kündigte eine Prüfung an, ob eine “fehlende” Impfung zu einer Sperrzeit führe. Bislang werden Sperrzeiten vor allem dann verhängt, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld ohne besonderen Grund einen Job gekündigt haben oder ein Arbeitsangebot ablehnen.

Der arbeitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Jan Schiffers, äußert sich dazu wie folgt:

“Wer sich nicht impfen lassen möchte, wird jetzt schon diskriminiert und von vielen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen. Museen, Kinos und Theater dürfen nicht besucht werden; selbst der Restaurantbesuch ist verboten. Und nun drohen manche Politiker der Altparteien auch noch mit sozialem Abstieg. ‘Impfverweigerung’, also die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, soll mit Armut bestraft werden. Das ist nicht nur perfide, sondern auch mit dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. Eine solche Maßnahme würde die Spaltung der Gesellschaft vertiefen und die Entfremdung vieler Menschen von den staatlichen Institutionen vergrößern.

Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, sich gegen die soziale Ausgrenzung und Benachteiligung von Ungeimpften zu stellen. Als AfD sagen wir Nein zur Impfpflicht und auch zu einem sozialen Impfzwang!”

 

AfD, Foto: Nein zum Impfzwang © IStock