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Straßenverkehrsordnung erneut richtig verschärft- Satte Strafen drohen

Veröffentlicht von PSM.Media

Stephan Brandner: Deutsche Autofahrer drangsalieren und ausländische bei Verstößen davonkommen lassen?

Berlin- Heute tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft, der drakonische Strafen für Autofahrer bei Verstößen vorsieht. So droht ein Führerscheinentzug schon bei einer Tempolimit-Überschreitung von außerorts 26km/h.

Der stellvertretende Bundessprecher der Alternative für Deutschland, Stephan Brandner, spricht hier von einer beabsichtigten Jagd auf Autofahrer, weil sie nicht in die Klimapolitik der Altparteien passen würden. Dabei wäre gerade angesichts der jetzt deutlich ausgedünnten Angebote des öffentlichen Nahverkehrs und der coronabedingten Abstandsregelungen deutlich geworden, wie wichtig der Individualverkehr sei.

Außerdem problematisiert Brandner die Ungleichbehandlung in- und ausländischer Kraftfahrer: “Während allein in Thüringen hunderttausende geblitzte ausländische Autofahrer ohne Bußgeld davonkommen, weil das Land keine Möglichkeit sieht, die Bußgelder einzutreiben, was deutschlandweit so sein dürfte, werden deutsche Autofahrer immer mehr drangsaliert. Man will hier offensichtlich ein deutliches Zeichen gegen Kraftfahrzeugnutzer – allerdings nur solche aus Deutschland – setzen. Ein solches Vorgehen, zumal ganz überwiegend gegen die eigenen Bürger, lehne ich strikt ab!”

Was wird härter bestraft?

Mit den neuen Regelungen sollen folgenden Verkehrssünden härter bestraft werden.

Genaue Übersicht fürs zu schnelle Fahren ab dem 28.04.2020:

Außerorts:

Bis zu 10 km/h                  20 €

11-15 km/h                         40 €

16-20 km/h                        60 €

21-25 km/h                        70 €                       1 Punkt

26-30 km/h                        80 €                      1 Punkt                                 1 Monat Fahrverbot

31-40 km/h                        120 €                    1 Punkt                                 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h                        160 €                    2 Punkte                              1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h                        240 €                    2 Punkte                              1 Monat Fahrverbot

61-70 km/h                        440 €                    2 Punkte                              2 Monate Fahrverbot

Über 70 km/h                    600 €                    2 Punkte                              3 Monate Fahrverbot

 

Innerorts:

Bis zu 10 km/h                  30 €

11-15 km/h                         50 €

16-20 km/h                        70 €

21-25 km/h                        80 €                       1 Punkt                                1 Monat Fahrverbot

26-30 km/h                       100 €                     1 Punkt                                1 Monat Fahrverbot

31-40 km/h                        160 €                    2 Punkt                                1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h                        200 €                    2 Punkte                             1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h                        280 €                    2 Punkte                             2 Monat Fahrverbot

61-70 km/h                        480 €                    2 Punkte                             3 Monate Fahrverbot

Über 70 km/h                    680 €                    2 Punkte                             3 Monate Fahrverbot

 

Härtere Strafen für Rettungsgassen, Halteverbote und das Überholen von Fahrrädern

Wer in einem Stau auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, bekommt eine Strafe in Höhe von 200 Euro, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot.

Das Parken in zweiter Reihe wird ab dem 28.04. nicht mehr mit 15 Euro, sonder mit 55 Euro sanktioniert.

Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern oder auch E-Scootern muss innerorts offiziell ein Abstand von mindestens 1,5m eingehalten werden und außerorts ein Zwei-Meter-Abstand.

 

AfD – Alternative für Deutschland/PSM.Media, 28.04.2020, Foto: Deutsche Autofahrer drangsalieren und ausländische bei Verstößen davonkommen lassen? © Ralph Klein