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Beate Bahner nach Zwangseinweisung in Psychiatrie wieder frei

Veröffentlicht von PSM.Media

Heidelberger Anwältin Beate Bahner hat die Psychiatrie verlassen können -webseite der RA zeitweilig offline

Heidelberg- Die am Ostersonntag in die Psychiatrie gebrachte Heidelberger Anwältin Beate Bahner hat die Einrichtung verlassen können.

Die als “Coronoia”-Anwältin bekannt gewordene Heidelberger Anwältin Bahner ist nicht mehr in der Psychiatrie. Dort war sie am Ostersonntag eingeliefert worden, nachdem sie auf der Straße ein Auto angehalten und um Hilfe gebeten hatte, weil sie sich vor möglichen Killern fürchtete. „Ich dachte, da stimmt etwas nicht, und habe mich hinter einem Auto versteckt.“ Weil kein Mensch auf der Straße gewesen sei, habe sie sich gefürchtet und einen Autofahrer gebeten, die Polizei zu rufen.

 

Vor einigen Tagen war die Internetseite der Anwältin auf Anfrage der Polizei Mannheim zur „Beseitigung der bestehenden Störung der öffentlichen Sicherheit“ gesperrt worden. Auf der Seite hatte sie unter anderem ihren Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht begründet.

Bahner war in den vergangenen Tagen mit einem Aufruf zu bundesweiten Demonstrationen und einem Eilantrag für die Aufhebung aller Corona-Schutzmaßnahmen bekannt geworden. Die Anwältin aus Heidelberg hält die Corona-Regeln für überzogen und plädiert offensiv für deren Aufhebung. Weil sie zu einer Demonstration gegen die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen aufgerufen hat und wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen die Heidelberger Rechtsanwältin.

Ermittlungen wegen Aufrufen auf der Homepage

Ihre Homepage war am Freitag wieder erreichbar. Anbieter 1&1 Ionos hatte sie am Donnerstag auf Bitte der Polizei aus dem Netz genommen. Gegen Rechtsanwältin Bahner laufen auch Ermittlungen. Hintergrund ist, dass sie in ihren Anträgen und Erklärungen auch dazu aufgerufen hat, zu bundesweiten Demonstrationen zu gehen und selbst Demonstrationen anzumelden. Zudem hatte sie aufgefordert, als Widerstand die Regeln nicht mehr zu beachten.

Laut der Vorladung der Polizei, die Bahner veröffentlicht hat, geht es um den Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Im Abschalten ihrer Seite sahen die Behörden einen Schritt zur “Beseitigung der bestehenden Störung der öffentlichen Sicherheit”.

 

Quellen: Polizeipräsidium Mannheim, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit/Bundesverfassungsgericht Karlsruhe/Dr. Wolfgang Wodarg/ Homepage Kanzlei Bahner, Foto: Systembild: Beate Bahner nach Zwangseinweisung in Psychiatrie wieder frei © LeFox