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Wann findet die Auszahlung des Hartz-IV-Bonus statt?

Veröffentlicht von PSM.Media

Mit 150 Euro sollen Hartz-IV-Empfänger in der Corona-Krise unterstützt werden

Der Corona-Zuschuss für Empfänger von Hartz-IV und Grundsicherung der Bunderegierung ist aus Sicht eines Gerichts zu niedrig – und verfassungswidrig.

Berlin. Geringverdiener und Arbeitslose trifft die Pandemie besonders hart. Viele Parteien und Verbände fordern deshalb eine bessere Unterstützung von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger.

Denn durch die Lockdown-Maßnahmen fallen viele Hilfsangebote weg – Büchereien, Jugendclubs und Sozialkaufhäuser sind geschlossen, das kostenlose Mittagessen in der Schule gibt es beim Homeschooling nicht. Gleichzeitig steigen die Strom- und Heizkosten zuhause an und auch die Mittel zum Schutz vor einer Infektion müssen bezahlt werden.

Die Bundesregierung hat deshalb Hilfen zur Unterstützung ärmerer Menschen in der Krise beschlossen. Doch an den vereinbarten Finanzspritzen gibt es auch Kritik: Die vorgesehenen Leistungen seien nicht ausreichend. Das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe aber nicht erst im Mai gedeckt werden, urteilte das Sozialgericht in Karlsruhe. 

uch seien Anforderungen an das Verfahren zur Ermittlung der Höhe existenzsichernder Leistungen nicht erfüllt worden, rügte der zuständige Richter der 12. Kammer des Gerichts in einer Mitteilung. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat, um die Kosten etwa für Masken und Desinfektionsmittel zu decken.

Damit hatte eine alleinerziehende Mutter aus dem Kreis Rastatt mit ihrem Eilantrag Erfolg. Sie hatte zuvor beim Jobcenter erfolglos FFP2-Masken beantragt. Nun könne sie ihre herzkranke zweijährige Tochter sicher im ÖPNV zu den wöchentlichen Behandlungen ins Krankenhaus und zum Physiotherapeuten bringen, so die Kammer. Für die am Eilverfahren unmittelbar Beteiligten sei der rechtskräftige Beschluss bindend (S 12 AS 711/21 ER – Beschluss vom 24.3.2021).

Corona-Zuschlag für Hartz-4-Empfangende: Opposition sieht Hilfspaket kritisch

Die Opposition schließt sich der grundsätzlichen Kritik am Hilfspaket an. „Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe ist eine Klatsche für die Krisenpolitik der Bundesregierung. Das Gericht kassiert das wahltaktische Almosen der Großen Koalition und fordert echte Hilfen“, meinte Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik der Grünen im Bundestag. Der sozialpolitische Sprecher der Bundestags-FDP, Pascal Kober, forderte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf, nun dringend eine sofortige Auszahlung des Corona-Zuschlags für Hartz-4-Empfänger zu ermöglichen. „Im Mai kommen die Hilfen zu spät.“

Corona-Hilfen: Hartz-4-Empfangende stehen pro Woche FFP2-Masken zu

Dieselbe Kammer des Gerichts hatte kürzlich entschieden, Jobcenter müssten arbeitssuchenden Hartz-4-Empfängern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen – zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder als Geldleistung monatlich 129 Euro. Das Gericht hatte mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert (Az. S 12 AS 213/21 ER – SG Karlsruhe vom 11.02.2021).

Trotz der Kritik will Hubertus Heils Ministerium an den bisherigen Plänen festhalten: Ab Mai sollen 150 Euro Corona-Bonus an Empfänger von Grundsicherung und Hartz 4 ausgezahlt werden. 

Corona-Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger und Kinderbonus beschlossen

Die Koalition aus Union und SPD hatte sich Anfang Februar auf einen einmaligen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen verständigt. Berechtigt sollen Personen sein, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.

  • Familien mit Kindern sollen zudem einen weiteren Kinderbonus von 150 Euro erhalten
  • Der Zuschlag soll auch Hartz-IV-Haushalten zugute kommen und nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden

Wann soll der Hartz-IV-Zuschuss ausgezahlt werden?

  • Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits eine rasche Umsetzung der Corona-Hilfen für Beziehende der Grundsicherung und die Auszahlung im Mai angekündigt.
  • Die Auszahlung soll automatisch erfolgen, wie das Arbeitsministerium mitteilt.

Das Bundeskabinett hatte die gesetzliche Vorlage im Rahmen des dritten Sozialschutzpakets gebilligt. Auch der Bundestag stimmte zu.

Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, ob sich Hartz-IV- Empfänger wirklich bald über einen Zuschlag freuen können, oder ob seitens der Politik nur geredet wird?

Hartz IV – Wann kommt der Corona-Bonus für Kinder?

 

ape/bml/dpa/afp/presse.online/psm, Foto: ezieher von Hartz-IV © Wilfried Pohnke